WBS siegt vor dem BGH : Filesharing-Abgemahnte muss Täter nicht verpetzen und keine Verfahrenskosten tragen
Wegen Filesharing abgemahnte Anschlussinhaber müssen den wahren Täter im vorgerichtlichen Verfahren nicht benennen, sofern er ihnen denn überhaupt bekannt ist. Verfahrenskosten müssen sie ebenfalls nicht tragen, wenn sie sodann im Klageverfahren den Täter benennen. Dies hat der BGH einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren beschlossen.…
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