Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch das Verbreiten vom Film „Klitschko“ über eine Tauschbörse erhalten und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen?

Sehen Sie hierzu unser Video:


Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Filmwerk: Klitschko. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Majestic Filmverleih GmbH, Bleibtreustraße 15, 10623 Berlin.

In der uns vorliegenden Abmahnung werden neben dem Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung Rechtsverfolgungs- und Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über die Tauschbörse bittorrent geltend gemacht.

Dabei wird hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten darauf hingewiesen, dass sich diese nur dann auf die veranschlagten 506 € belaufen, wenn die juristische Auseinandersetzung bereits in diesem frühen Stadium ohne „nennenswerten weiteren Bearbeitungsaufwand“ beendet werden kann. Weiterhin heißt es: „Sollte Ihre Reaktion hingegen den anwaltlichen Bearbeitungsaufwand entscheidend erhöhen, führt dies u.U. zu einer höheren Anwaltsgebühr.“ Als Beispiele hierfür werden vor allem das Vorbringen von Einwänden sowie die Abgabe einer „ungenügenden Unterlassungserklärung“ genannt. In diesem Fall würden die Rechtsverfolgungskosten „mindestens“ 651,80 € betragen.

Hinsichtlich des Schadensersatzes gibt sich die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte großzügig. Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung sei man mit der Zahlung von pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 450 € zufrieden.

Auf dieser Grundlage wird eine Gesamtforderung in Höhe von 956 € beziffert. Gegen Zahlung dieses Vergleichsbetrages zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Insbesondere durch den Hinweis auf die Abhängigkeit der Rechtsverfolgungskosten vom Bearbeitungsaufwand und die kurze Fristsetzung möchte man Sie gezielt unter Druck setzen. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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