Das umstrittene Urheberrecht ist in Frankreich seit 2010 in Kraft. Kürzlich kam es erstmals zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte – trotz mehrfacher Warnungen durch Hadopi – urheberrechtlich geschützte Songs von Rihanna über seinen Internetanschluss illegal heruntergeladen hat.

Durch das reformierte Urheberrecht wurde in Frankreich die staatliche Behörde HADOPI eingerichtet. Sie hat die Aufgabe gegen Urheberrechtverletzungen im Internet vorzugehen.  HADOPI arbeitet dabei nach dem Three- Strikes-  Verfahren. Der verdächtige Internetnutzer, bekommt zuerst von der Staatsanwaltschaft eine Verwarnung per E-Mail. In dieser wird er aufgefordert die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken über peer-to-peer Netzwerke zu unterlassen. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht nach, erhält er weitere Unterlassungsaufforderung per Einschreiben. Bei einer weiteren Missachtung kommt es letztendlich zu einem Gerichtsverfahren.

Seit 2010 hat HADOPI über eine Millionen Verwarnungen versendet. Lediglich 14 Fälle sind bei Gericht anhängig. Der 39-jährige Franzose ist jetzt der Erste, der aufgrund der neuen Gesetzeslage eine Geldstrafe in Höhe von 150 € zahlen muss.

Dadurch, dass die Werke über die Software uTorrent von seinem Anschluss aus verbreitet worden sind, hat er die Aufmerksamkeit der Behörden geweckt. Was folgte, waren mehrere Unterlassungsaufforderungen der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte reagierte auf diese nicht, sodass es letztendlich zum Prozess kam. Der Betroffene ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. Nach seiner Aussage ist er zwar der Anschlussinhaber, jedoch wurden die Songs von seiner Ehefrau heruntergeladen.