Die U.S. Copyright Group gibt nicht so schnell auf. Wieser einmal versucht sie bei einem Gericht einen Auskunftsanspruch bezüglich von mehreren tausend Daten geltend zu machen. Dabei arbeitet sie anscheinend mit allen Tricks. Ist nur die Frage, ob ihr das gelingt.

Nach einem Beitrag im Onlinemagazin gulli vom 27.09.2011 möchte die US-Copyright Group insgesamt gegen 4.165 Anschlussinhaber im Wege der Abmahnung vorgehen, von deren ermittelten IP-Adressen angeblich eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse festgestellt worden ist. Das aufgrund der geloggten IP-Adresse angerufene Gericht soll dabei die Daten der Nutzer herausgegeben.

Das Problem besteht allerdings darin, dass die Gerichte in den USA mehr und mehr nur die Daten von mutmaßlichen Filesharern herausgeben, die sich nach ihrer IP-Adresse in der Nähe des Gerichtes befinden. Aus diesem Grunde wurde ein früheres Auskunftsersuchen der US-Copyright Group zurückgewiesen.

Im Antrag ist zwar die Rede davon, dass sich fast alle mutmaßlichen Täter in der Region des Gerichtes in Maryland aufhalten sollen. Laut gulli soll TorrentFreak jedoch in einer Analyse festgestellt haben, dass dies nicht stimmt. Demzufolge sind 98% der IP-Adressen einem anderen Bezirk zuzuordnen. Demnach ist eher damit zu rechnen, dass das Gericht das Auskunftsersuchen zurückweist.

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