Die TKG-Novelle wird voraussichtlich im ersten Quartal 2012 in Kraft treten. Für Unternehmen deutet sich allerdings keine wesentlich verbesserte Situation an, soweit es um die Einrichtung kostenloser Warteschleifen geht. Wir hatten bereits am 10. Mai 2011 in diesem Zusammenhang berichtet.

Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen bleibt es hinsichtlich der kostenlosen Warteschleifen auch nach der Novelle voraussichtlich bei folgender Regelung:

Warteschleifen dürfen künftig nur noch eingesetzt werden, wenn der Anruf zu einer entgeltfreien Rufnummer (0800) einer Ortsnetz- oder zu einer Mobilfunknummer erfolgt. Bei allen anderen Rufnummern, also z.B. 0180, 0900, 0700,118xy, müssen Warteschleifen für den Anrufer kostenlos sein, es sei denn, für den Anruf ist ein Festpreis pro Verbindung zu entrichten. Die Umsetzung der Warteschleifenregelung ist hierbei weiterhin in zwei Phasen geplant.

Phase 1 – kostenlose Warteschleifen zu Beginn der Verbindung

Mit Inkrafttreten der Novelle wird eine 3 – monatige Übergangsfrist wirksam; nach diesen drei Monaten müssen alle Warteschleifen zu Beginn der Verbindung z.B. bei 0180er und 0900er-Service-Hotlines kostenfrei realisiert sein. Nachgelagerte Warteschleifen dürfen für den Anrufer in dieser Phase weiterhin kostenpflichtig sein.

Phase 2 – alle Warteschleifen kostenlos

Zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle Warteschleifen (Eingangs- und nach gelagerte Schleifen) in diesen Rufnummerngassen kostenfrei sein. Die im ursprünglichen Entwurf des Kabinetts noch enthaltene Bagatellregelung, wonach eine Weiterleitung von bis zu max. 30 Sekunden während des Anrufs kostenpflichtig sein durfte, steht leider zur Diskussion. Ob, wie von der Branche gefordert, auf die Ansageverpflichtungen (voraussichtliche Wartezeit, Kostenfreiheit der Warteschleife) verzichtet werden kann, ist nach wie vor offen.

Voraussichtlich wird die kostenlose Eingangsschleife aus Phase 1 von allen Netzbetreibern über das so genannte verzögerte Connect unterstützt und umgesetzt, wobei die Telekommunikationsbranche weiterhin nach Lösungen zur Umsetzung nachgelagerter kostenloser Warteschleifen sucht.

Es gibt offenbar keinen sinnvollen Kompromissvorschlag; vor allem die von der Politik ins Auge gefasste gesetzliche Vorgabe zur konkreten Umsetzung kostenloser Warteschleifen wurde im Ergebnis abgelehnt. Man könnte aber an eine Vorschrift denken, die die Bundesnetzagentur ermächtigt, die weiteren Einzelheiten zur Umsetzung kostenloser Warteschleifen festzulegen.  Je nach Geschäftsmodell und wegen langer Vorlaufzeiten für die Rufnummernbewerbung sollte man schon heute über ein neues Rufnummernkonzept und einen Wechsel der Rufnummerngasse (etwa Ortsnetz) nachdenken.

Anbei der Bericht vom 10. Mai 2011:

Keine Abzocke mehr von Verbrauchern durch teure Warteschleifen.