Das Plenum des Deutschen Bundestages hat kürzlich das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Wie wir bereits berichtet haben, geht es zunächst darum, inwieweit Unternehmen kostenlose Warteschleifen einrichten müssen. Sie können sich voraussichtlich nach dem Inkrafttreten noch Zeit mit der Umsetzung lassen. Über eine weitere Neuregelung sind Verbraucherschützer verärgert.

Der Gesetzesentwurf wird nun an den Bundesrat weitergeleitet, der voraussichtlich in seiner Sitzung am Freitag, dem 25. November 2011, hierüber berät. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird, so dass nach wie vor die theoretische Möglichkeit besteht, dass die vom Bundestag beschlossenen Regelungen ergänzt oder verändert werden.

Bezogen auf die Warteschleifen-Thematik erscheint dies aber sehr unwahrscheinlich. Es muss insofern davon ausgegangen werden, dass es bei den vom Bundestag geschlossenen Regelungen bleiben wird.

Hiernach dürfen Warteschleifen künftig nur noch eingesetzt werden, wenn der Anruf zu einer entgeltfreien Rufnummer (0800), einer Ortsnetz- oder Mobilfunknummer oder einer von der Bundesnetzagentur den Ortsnetzrufnummern gleichgestellten Rufnummer erfolgt. In allen anderen Rufnummerngassen (z. B. 0180, 0900, 0700, 118xy) müssen Warteschleifen (nach einer Übergangsfrist) für den Anrufer kostenfrei sein.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich im ersten Quartal 2012) beginnt eine dreimonatige Übergangsfrist. Nach diesen drei Monaten müssen alle Warteschleifen zu Beginn der Verbindung z. B. bei 0180er- und 0900er-Service-Hotlines kostenfrei realisiert sein. Nachgelagerte Warteschleifen dürfen in dieser Phase weiterhin kostenpflichtig sein.

Zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes dann müssen alle Warteschleifen, d. h. sowohl die Eingangs- als auch die nachgelagerten Warteschleifen, für den Anrufer kostenfrei sein. Die zwischenzeitlich diskutierte sog. Bagatellregelung, wonach nachgelagerte Warteschleifen bis zu max. 30 Sekunden weitern kostenpflichtig sein durften, wurde vom Bundestag nicht beschlossen, d. h. auch Warteschleifen, die z.B. nur 10 Sekunden dauern, müssen 1 Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes kostenfrei sein. Festgehalten hat der Bundestag auch an den Ansageverpflichtungen, wonach der Angerufene beim ersten Einsatz einer Warteschleife sicherzustellen muss, dass der Anrufende mit Beginn der Warteschleife über ihre voraussichtliche Dauer und darüber informiert wird, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer des Einsatzes dieser Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist allerdings unverständlich, weshalb der Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes von der erst einmal erwogenen gesetzlichen Verpflichtung der Netzbetreiber zum Ausbau von Breitband-Internetverbindungen abgerückt ist. Denn hierdurch werden vor allem Verbraucher und Unternehmen auf dem flachen Land benachteiligt.

Sicherlich sind die folgenden Beiträge interessant für Sie:

TKG-Novelle – Realisierung kostenloser Warteschleifen lässt auf sich warten

Keine Abzocke mehr von Verbrauchern durch teure Warteschleifen

Sollen Provider zur Versorgung aller Haushalte mit einem Breitband-Internetanschluss verpflichtet werden?