Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Jetzt herunterladen: Neue Standardvertragsklauseln & Auftragsverarbeiterverträge

Neue Standardvertragsklauseln für Datentransfer in Drittländer und Deutschland veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat neue Standardvertragsklauseln (“Standard Contractual Clauses”, kurz SCC) für den Datentransfer innerhalb und außerhalb der EU veröffentlicht. Dabei sind die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt. Mit dabei sind auch neue Auftragsverarbeiterverträge (AVV) für Deutschland und die EU.

WILDE BEUGER SOLMECKE und die Deutsche Gesellschaft für Datenschutz stellen Ihnen die neuen Standardvertragsklauseln direkt zur Verfügung.


Hintergrund: Warum sind die neuen Standardverträge wichtig?

Unternehmen greifen bei in­ter­na­tio­na­len Da­ten­trans­fers in der Regel auf EU-Standardvertragsklauseln zurück. Diese sind entweder in individuellen Vereinbarungen oder in den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen integriert. Zuletzt worden diese jedoch im Jahr 2010 aktualisiert. Mit Blick auf die in der Zwischenzeit eingeführte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neuere EuGH-Ur­teil „Schrems-II“ zum in­ter­na­tio­na­len Da­ten­trans­fer war eine Aktualisierung hier längst überfällig.

Bei jeder Auftragsverarbeitung relevant

Die neuen Instrumente bieten laut der Europäischen Kommission nun mehr Rechtssicherheit und helfen insbesondere KMU, die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen. Die neuen Standardverträge sind für alle Unternehmen wichtig, die personenbezogene Daten transferieren – ganz gleich, ob die Auftragsverarbeitung im Inland, innerhalb der EU oder in Drittländer stattfindet. Denn: Auftragsverarbeitungsverträge müssen bei jeder Auftragsverarbeitung geschlossen werden, auch in Deutschland.

Wir sind bekannt aus


Neue Standardvertragsklauseln direkt herunterladen

WILDE BEUGER SOLMECKE und die Deutsche Gesellschaft für Datenschutz haben Ihnen die neuen Standardvertragsklauseln für Datentransfer innerhalb der EU und in Drittländer zusammengestellt und bieten diese hier kostenfrei zum Download an. Sie haben die Wahl zwischen einer vorausgewählten Variante, die auf die meisten Unternehmen zutrifft. Wenn Sie Besonderheiten in den Verträgen haben, bietet sich die allgemeine Variante an.

Die von uns vorausgefüllten EU-Standardverträge sollen Ihnen die Arbeit erleichtern und Arbeitszeit einsparen, kurz gesagt zu einer ökonomisch effizienten Umsetzung des Datenschutzrechts beitragen. Sie sind ausschließlich für den Transfer zwischen Unternehmen gedacht, weil wir alle Optionen entfernt haben, die den Datentransfer innerhalb von (EU-)Behörden abdecken sollen und von Unternehmen normalerweise nicht verwendet werden.

In den vorausgefüllten Auftragsverarbeiter-Verträgen (2021/915) haben wir zum Beispiel die Koppelungsklausel implementiert und zu Unterauftragsverarbeitern die Option “Allgemeine Schriftliche Genehmigung” mit einer dreißig tägigen Ankündigungsfrist verwendet. Ferner haben wir die aus unserer Sicht mindestens erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) vorangekreuzt, sodass nur noch zusätzliche TOMs ausgefüllt werden müssen (wenn solche vorhanden sind). Das soll insbesondere kleineren Auftragsverarbeitern gestatten, dass aus unserer Sicht notwendige Minimum zu kennen und umzusetzen.

In den vorausgefüllten Standardverträgen für den internationalen Datentransfer (2021/914) haben wir ebenfalls versucht, die Verträge soweit möglich zu standardisieren. In diesen wurden ebenfalls die Koppelungsklauseln aktiviert, und zu den weiteren Auftragsverarbeitern die Option “Allgemeine Schriftliche Genehmigung” mit dreißig Tagen ausgefüllt. Ferner haben wir auch in diesen Modulen die aus unserer Sicht mindestens erforderlichen technischen und organisatorischem Maßnahmen vorangekreuzt, um Ihnen und Ihren Vertragspartnern die Arbeit zu erleichtern.

Da wir mit den vorausgefüllten Vertragsmodulen versucht haben, den überwiegenden Teil aller Datentransfers zwischen Unternehmern abzubilden, gelten diese selbstverständlich nicht für alle Datenübermittlungen und Verarbeitungen im Auftrag. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte die von uns bereitgestellten Verträge mit allen Optionen.

Benötigen Sie Hilfe von einem auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt, rufen Sie gerne in unserer Kanzlei an. Suchen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Gesellschaft für Datenschutz (Tel.: 08131-77987-0; info@dg-datenschutz.de).

Vorausgewählte Standardvertragsklauseln herunterladen:

  • STANDARD CONTRACTUAL CLAUSES 2021/915 BETWEEN CONTROLLERS AND PROCESSORS (deutsch / englisch)
  • Modul 1: Übermittlung Verantwortlicher zu Verantwortlicher (deutsch / englisch)
  • Modul 2: Übermittlung Verantwortlicher zu Auftragsverarbeiter (deutsch / englisch)
  • Modul 3: Übermittlung Auftragsverarbeiter zu Auftragsverarbeiter (deutsch / englisch)
  • Modul 4: Übermittlung Auftragsverarbeiter zu Verantwortlicher (deutsch / englisch)

Allgemeine Standardvertragsklauseln herunterladen:

  • STANDARD CONTRACTUAL CLAUSES 2021/915 BETWEEN CONTROLLERS AND PROCESSORS (deutsch / englisch)
  • Modul 1: Übermittlung Verantwortlicher zu Verantwortlicher (deutsch / englisch)
  • Modul 2: Übermittlung Verantwortlicher zu Auftragsverarbeiter (deutsch / englisch)
  • Modul 3: Übermittlung Auftragsverarbeiter zu Auftragsverarbeiter (deutsch / englisch)
  • Modul 4: Übermittlung Auftragsverarbeiter zu Verantwortlicher (deutsch / englisch)

PS: Wenn Sie in Zukunft solche wichtigen Updates nicht verpassen wollen, tragen Sie sich direkt in unseren Newsletter ein:

Immer auf dem neusten Stand bleiben

Bleiben Sie mit auf dem neusten Stand mit unseren Pressemeldungen. Abonnieren Sie unsere Pressemitteilungen.

Jetzt abonnieren!