Zuweilen teilen sich mehrere Reisende einen Koffer, wenn sie in ihren wohlverdienten Urlaub fliegen. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn dieser auf dem Flug verloren geht? Hierzu hat der Europäische Gerichtshof heute ein begrüßenswertes Urteil gesprochen.

 

Haftung Fluggesellschaft bei verlorenem Koffer
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Vorliegend ging es um eine spanische Familie, die mit ihren beiden Kindern in ihren gemeinsamen Urlaub geflogen war. Dabei hatten sie ihr Gepäck auf zwei Koffer verteilt. Doch als die Familie in Paris angekommen war, ließen sich die beiden Koffer nicht mehr auffinden.

Die verärgerte Familie verlangte im Folgenden von der Fluggesellschaft Iberia 4.400 Euro Schadensersatz wegen des verlorenen Gepäcks. Doch die Fluggesellschaft weigerte sich, zu zahlen. Nach ihrer Auffassung kann die Familie nach dem von der EU ratifizierten Übereinkommen von Montreal (2001/539/EG) höchstens Schadensersatz in Höhe von 1.100 Euro pro Koffer und nicht pro Person fordern.

Das zuständige spanische Gericht setzte zur Klärung dieser Frage das Verfahren aus und legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof vor.

Haftungs-Obergrenze für verlorenes Gepäck gilt pro Person

Hierzu entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 22.11.2012 (Az. C-410/11), dass die Fluggesellschaft Reisende nicht mit einem Almosen abspeisen darf, die sich zusammen einen Koffer teilen. Vielmehr muss die Fluggesellschaft hier unter Berücksichtigung der damals geltenden Obergrenze von 1.100 Euro für das verlorene Gepäck von 4 Personen insgesamt bis zu 4.400 Euro Schadensersatz zahlen. Denn diese in Art. 22 Abs. 2 des Übereinkommens von Montreal festgelegte Obergrenze gilt pro Person und nicht etwa nur pro Koffer. Der EuGH begründet das damit, dass dem Reisenden nach dem Übereinkommen von Montreal ein angemessener Anspruch auf Schadensersatz eingeräumt werden soll.

Nachweis der gemeinsamen Nutzung von Koffer erforderlich

Allerdings müssen die Reisenden auch nachweisen, dass sich ebenfalls ihre Gepäckstücke in den verloren gegangenen Koffern befunden haben. Hierfür spricht, dass es sich um eine Familie handelt, die Tickets gemeinsam gekauft werden oder dass zusammen eingecheckt wird. Die Beurteilung bleibt diesbezüglich den nationalen Gerichten überlassen.

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