Wegen Schleichwerbung: TV Hören & Sehen gerügt
11. Dezember 2015
Die Programmzeitschrift TV Hören & Sehen wurde wegen Schleichwerbung vom Deutschen Presserat gerügt.
Grund für die Rüge war ein Artikel über Schlafprobleme. Die Zeitschrift hatte in dem Artikel die Vorzüge eines bestimmten Wirkstoffs hervorgehoben. Direkt neben dem Beitrag war eine Anzeige für ein Schlafmittel, das genau diesen Wirkstoff enthält.
Grenze zur Schleichwerbung überschritten
Aufgrund der engen räumlichen Nähe von Anzeige und redaktionellem Beitrag sah der Beschwerdeausschuss die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 des Pressekodex als überschritten an, so die Meldung des Deutschen Presserats. In diesem Fall sei die Werbewirkung der Anzeige durch die positive redaktionelle Darstellung des Wirkstoffs verstärkt worden, was gegen den Pressekodex verstoße.
Erst vor einigen Tagen war eine andere TV-Zeitschrift wegen unerlaubter Schleichwerbung vom Presserat gerügt worden. Die Programmzeitschrift TV Movie hatte in einer Ausgabe ein Interview mit dem Schauspieler Samuel Finzi veröffentlicht. Eingeleitet wurde das Gespräch mit der redaktionellen Feststellung, dass der Schauspieler gerade von einer Testfahrt mit dem neuen Skoda Superb zurückkomme. Finzi hatte das Auto gelobt, neben dem Artikel war zudem ein Foto von dem Schauspieler und dem Auto – ein klarer Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot, so der Deutsche Presserat.
Rüge für Leipziger Volkszeitung
Auch die Leipziger Volkszeitung wurde wegen einem Foto auf der Titelseite wegen unerlaubter Schleichwerbung gerügt. Die Zeitung hatte ein Foto veröffentlicht, das zwei junge Frauen mit Regenschirmen zeigte, die vor dem Kaufhof in Leipzig standen. Auf den Schirmen war ein Stadtplan von Leipzig abgedruckt. In der Bildunterzeile hieß es, dass der Schirm u. a. bei Kaufhof für 19,99 Euro erhältlich sei. Der Beschwerdeausschuss sah darin die Grenze zur Schleichwerbung überschritten, da ohne redaktionelle Begründung eine einzelne Bezugsquelle hervorgehoben wurde, so die Meldung weiter.
Zeitschrift „Petra“ ebenfalls gerügt
Ebenfalls wegen Schleichwerbung gerügt wurde die Zeitschrift Petra, die in einer redaktionellen Beilage „32 Sommer-Bücher“ vorgestellt hatte. Allerdings wurden ausschließlich Bücher einer einzigen Verlagsgruppe präsentiert. In der Konzentration auf einen einzelnen Anbieter sah der Beschwerdeausschuss Schleichwerbung für dessen Produkte. (COH)
Kategorien: Presserecht