Leistungsschutzrecht: VG Media klagt auf Zahlung gegen Google
18. Juni 2014
Das Leistungsschutzrecht ist bereits seit August 2013 in Kraft, jetzt hat die VG Media Google auf Zahlung verklagt.
Man habe den Zivilrechtsweg gegen Google eröffnet und in erster Instanz die Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht, heißt es in einer Meldung der VG Media. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist.
Google stellt sich gegen LSR
Grund für die Klage ist die Haltung Googles: Vertreter des Konzerns hatten erst kürzlich erklärt, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes nicht zahlen zu wollen. Auch Gesprächsangebote seitens der VG Media abgelehnt worden seien, so die Meldung weiter.
Michael Tenbusch, Geschäftsführer der Burda Broadcast Media GmbH und stellvertretender Beiratsvorsitzender der VG Media, sagte dazu: „Der Deutsche Bundestag hat die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger beschlossen, damit Verleger künftig eine Vergütung von Internetkonzernen verlangen können, die sich deren verlegerische Leistung für ihre eigenen Geschäftsmodelle nachhaltig zunutze machen. Dabei hatte der Gesetzgeber die derzeit aktiven Anbieter, wie z. B. Google, Microsoft und Yahoo, und deren konkrete Rechteverwertungen vor Augen. Das Gesetz ist aus diesem Grund eindeutig formuliert: Vergütungspflichtige Nutzer sind gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten.“
Klage als notwendiger Schritt
Die VG Media sieht die zivilrechtliche Klage als notwendigen Schritt zur Durchsetzung des Rechts an. Das Leistungsschutzrecht soll Presseverleger davor schützen, dass ihre Leistungen im Internet unentgeltlich durch Dritte genutzt werden können.
Inzwischen haben 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen. Zwölf der Presseverleger hatten bereits Anfang 2014 50 Prozent der Gesellschaftsanteile der VG Media übernommen und sich so branchenübergreifend mit den bisherigen 13 Gesellschaftern aus dem Bereich des Radios und des Fernsehens zusammengeschlossen, so die Meldung der VG Media weiter. Soweit erforderlich, werde man die Zahlung einer angemessenen Vergütung gegenüber allen gewerblichen Nutzern auf dem Rechtsweg durchsetzen, so die VG Media.
Kategorien: Presserecht
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