DSGVO : Geburtstagslisten der Mitarbeiter nur mit Einwilligung
Es gibt sie in vielen Unternehmen: Geburtstagslisten der Mitarbeiter – entweder im Intranet, als Datei, die alle einsehen können oder „analogen“ Zettel in der Kaffeeküche. Der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat sich jetzt den datenschutzrechtlichen Aspekten der Geburtstagsliste gewidmet – und sinniert dabei u.a. über die Entgegennahme…
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