Zusammenfassung von Zeitungsartikeln ist keine Urheberrechtsverletzung
Die Verbreitung von Inhaltsmitteilungen von Texten, so genannter „abstracts“, verstößt weder gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, noch das Wettbewerbs- noch das Markenrecht. Dies hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am 23.11.2006 (Aktenzeichen: 2-03 O 172/06) entschieden.
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