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Fragen und Antworten

Musterfeststellungsklage gegen Energieversorger BEV

Die inzwischen insolvente Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) lockte noch im Jahr 2018 viele neue Kunden an, indem sie preisgünstige Strom- und Gaslieferverträge und hohe Neukundenboni bei Vertragsabschluss versprach. Stattdessen erhalten Verbraucher jetzt umstrittene Endabrechnungen und Nachzahlungsaufforderungen. Nun wurde eine Musterfeststellungsklage eingereicht.

Rund 600.000 Kunden konnte das Unternehmen noch im Jahr 2018 mit niedrigen Strompreisen anwerben. Der Preisvorteil für die Kunden ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss.

Im Insolvenzverfahren des Stromanbieters müssen die betroffenen Kunden sich allerdings um die Auszahlung der versprochenen Boni in Höhe von 100-200 Euro streiten, da sie ihnen durch den Insolvenzverwalter des Unternehmens verwehrt werden. Dagegen soll nun Klage erhoben werden.

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Neukundenbonus muss gewährt werden

Der Insolvenzverwalter des Unternehmens verschickte Endabrechnungen und forderte Verbraucher zur Nachzahlung auf. Dabei rechnete er den versprochenen Neukundenbonus nicht an. Er argumentiert, dass der Bonus nur dann zugunsten der Kunden zu berücksichtigen sei, wenn die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten eingehalten wurde.

Dem steht jedoch entgegen, dass viele Kunden gar nicht so lange beliefert werden konnten, weil das Unternehmen schon im Januar 2019 Insolvenz anmeldete. Die Beschwerden von Verbrauchern über den Energieversorger häuften sich daraufhin, sodass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Sachverhalt aufmerksam wurde.

Wie laufen Musterklagen ab?

Was passiert bei einer Musterfeststellungsklage? Wer kann teilnehmen? Welche Kosten entstehen? All diese Fragen beantworten wir in unserem großen FAQ zu Musterklagen.

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Die BEV hat Verbraucher mit dem Werbeversprechen eines Neukundenbonus gelockt. Durch die Insolvenz ging die vorzeitige Beendigung des Vertrags vom Unternehmen selbst aus und nicht vom Kunden. Das wäre allerdings erforderlich, um das Handeln des Insolvenzverwalters zu rechtfertigen. Es gibt also auch keinen Grund, den Kunden den versprochenen Bonus vorzuenthalten. Dieser sei ohnehin unabhängig davon zu gewähren, ob Verbraucher ein Jahr lang beliefert wurden oder nicht, (so RA Solmecke?/ unsere Fachexperten). Das soll das Oberlandesgericht München jetzt feststellen.

Musterfeststellungsklage auf Auszahlung der versprochenen Boni

Im Wege einer Musterfeststellungsklage soll Klarheit für die Verbraucher geschaffen werden. Um auf die Auszahlung ihrer versprochenen Boni zu bestehen und gegen die geforderten Summen/Rechnungen des Energieversorgers vorzugehen, können Betroffene sich der Klage bald anschließen.

Der Neukundenbonus beträgt häufig zwischen 100 und 200 Euro. Eine solche Summe ist es den meisten Verbrauchern nicht wert, selbst die Kosten und Risiken einer eigenen Klage auf sich zu nehmen. Damit die Betroffenen aber ihre Rechte nicht verlieren oder gar nicht erst geltend machen, besteht im Wege der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, sich gemeinsam gegen die Forderungen des Energieversorgers zu wehren.

Für Verbraucher, die wegen der Insolvenz erhebliche Nachteile aus der Beauftragung des Energieunternehmens ziehen, ist es die beste und vor allem einfachste Lösung, sich der Klage anzuschließen, um nicht auf hohen Endabrechnungen und Nachzahlungsaufforderungen sitzen zu bleiben.

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