Durch Beschluss vom 12.12.2012 (Az. 1 BvR 69/09) verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Patienten, der eine Übernahme der Kosten für rezeptfreie Medikamente durch die Krankenkasse forderte.

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Der an einer chronischen Atemwegserkrankung leidende Beschwerdeführer wehrte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts. Dieses hatte bereits festgestellt, dass die Krankenkassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht übernehmen müssen.

Aufgrund seiner Erkrankung war der Beschwerdeführer auf Medikamente angewiesen, die ohne Rezept erhältlich sind. Dadurch entstanden ihm Kosten von fast 30 € pro Monat. Nach Ansicht des Beschwerdeführers werde chronisch Kranken damit ein „Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit“ auferlegt.

Dies sah das BVerfG jedoch anders. Es handele sich um „zumutbare Eigenleistungen“, deren Kosten von den Patienten zu tragen seien. Zwar stellte das Gericht eine Ungleichbehandlung von Patienten, die verschreibungspflichtige Medikamente benötigen und solchen die auf nicht verschreibungspflichtige Arzneien angewiesen sind, fest. Dies verstoße jedoch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, da sie dem Schutze der Bevölkerung diene. Durch die Unterscheidung solle sichergestellt werden, dass Medikamente, die eine größere Gefahr für den Patienten darstellen nur von Ärzten verordnet werden können. Andererseits versuche man die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu reduzieren, indem man den Versicherten die Kosten auferlegt. Andernfalls würden diese Medikamente keiner Kontrolle unterliegen und der Konsum der Verbraucher würde aller Voraussicht nach steigen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist für viele chronisch Kranke sicher schwer nachvollziehbar. Man muss dem Gericht jedoch zugestehen, dass eine (weitgehend) kostenlose Abgabe von rezeptfreien Medikamenten tatsächlich eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen könnte. Der Medikamentenkonsum würde sicher deutlich steigen, wenn rezeptfreie Arzneien von der Krankenkasse übernommen würden. Allerdings haben auch diese Medikamente teilweise starke Nebenwirkungen. Die Ansichten der Gerichte sind daher verständlich.