Die Zulassungen der RTL Nord GmbH und der Sat.1 Norddeutschland GmbH für die Produktion der Regionalfensterprogramme „Guten Abend RTL“ bzw. „17.30 Sat.1 Regional“ wurden in einer Sitzung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt am 22.6.2011 um sieben Jahre verlängert. Damit gilt jetzt eine Laufzeit bis zum 30.6.2018.

Aufgrund der Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sind die beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehvollprogramme verpflichtet, regionale Programmfenster auszustrahlen. Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 RStV soll so eine vielfältige und unabhängige Berichterstattung über Politik, Wirtschaft, Kultur und sozialem Leben in der Region gesichert werden. Die geforderte Bruttosendezeit beträgt dabei werktäglich 30 Minuten, außer am Samstag.