ZDF-„Anstalt“ vs. „Die Zeit“: EV teilweise aufgehoben
08. Oktober 2014
Im Streit zwischen der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ und Journalisten des Wochenmagazins „Die Zeit“ hat das Landgericht Hamburg teilweise die Einstweiligen Verfügungen aufgehoben.
Es liegt in der Natur der Sache, dass man sich mit Satire nicht nur Freunde macht: Für den „Zeit“-Herausgeber Josef und den „Zeit“-Autor Jochen Bittner hatte die ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ den Bogen jedoch überspannt und so erwirkten sie eine Einstweilige Verfügung gegen die Sendung.
Widerspruch teilweise erfolgreich
Das ZDF hat Widerspruch dagegen eingelegt und damit – zumindest in einigen Punkten – vor dem LG Hamburg Erfolg gehabt, so die Meldung des Branchendienstes Telepolis.
In der beanstandeten Sendung vom 29. April hatten die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner die Journalisten anhand eines Schaubildes in Verbindung zu mehreren transatlantischen Lobbyvereinigungen gebracht.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Dies sei eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da behauptet werde, er sei Mitglied in acht Lobby-Organisationen, so die Kritik von Josef Joffe. Die Zahl 8 beruht dabei auf den Verbindungslinien des Schaubildes. Das LG Hamburg hat die einstweilige Verfügung dagegen wieder aufgehoben.
Ebenfalls aufgehoben ist das Verbot der Aussage, Bittner habe Reden für Bundespräsident Gauck geschrieben. Noch immer gültig hingegen ist die Einstweilige Verfügung gegen die Aussage, Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, so die Meldung weiter.
„Zeit“-Herausgeber Josef Joffe hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Kategorien: Medienrecht, Persönlichkeitsrecht
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