Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Antrag der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH für einen Lizenzgeber-Wechsel von Sat.1 zugestimmt. Ab dem 1. Juni 2013 ist nun die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) die lizenzführende Landesmedienanstalt von Sat.1.

Die Lizenz gilt für eine Dauer von zehn Jahren. Ursprünglich hatte man den Wechsel von Sat.1 von der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt (LMK) zur Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) bereits für den 1. Januar 2013 beantragt.

Bisweilen sah es so aus, als könne der Wechsel erst 2020 möglich sein, da die Medienanstalten Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Bedenken geäußert hatten, da die seinerzeit laufende Lizenz bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz bis zu diesem Zeitpunkt vergeben war.

Bereits Mitte des Monats hatte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) festgestellt, dass der Zulassung von SAT.1 keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen, so die Meldung der ZAK.

Der Lizenzwechsel bedeutet ebenfalls, dass nun die MA HSH die Verhandlungen bezüglich der vergebenen Drittsendezeiten mit den Verfahrensbeteiligten fortsetzen wird. Ziel sei eine außergerichtliche Einigung, so die Meldung der ZAK.

Die ZAK hat zudem erneut den Gesetzgeber aufgefordert, die Zuständigkeit für die Vergabe von Drittsendezeiten an die ZAK und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zu übertragen, so die Meldung weiter.