Hasskommentare gegen Politiker sind im Netz mittlerweile leider an der Tagesordnung. Wann ein solcher Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder eine strafbare Beleidigung darstellt, stellt die Gerichte immer wieder vor schwierige Abwägungsentscheidungen. Nun hat das AG Hanau einen 75-jährigen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer mit transfeindlichen Kommentaren beleidigte.

Von Michael Lucan – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de

Tessa Ganserer (Bündnis90/Die Grünen) war bei der Bundestagswahl im vergangenen September in den Deutschen Bundestag gewählt worden und ist neben ihrer Parteikollegin Nyke Slawik die erste offene Transfrau, die in das Parlament eingezogen ist. Wegen ihrer Geschlechtsidentität war die Politikerin jedoch bereits in der Vergangenheit immer wieder Ziel von Hassattacken. So nun auch in dem Fall vor dem Amtsgericht (AG) Hanau (Az. 51 Cs 3324 Js 9983/21 POL).

Ein 75-jähriger Mann hatte in einer Facebook-Gruppe mit dem Namen „Gemeinsam für die Heimat“ ein Bild kommentiert, welches anlässlich einer Pressekonferenz im Januar 2019 zum Thema „Transidentität im Bayerischen Landtag“ entstanden war. Auf dem Bild war neben weiteren Politikern auch Ganserer zu sehen – zum damaligen Zeitpunkt noch Landtagsabgeordnete des Bayerischen Landtags. Das Bild kommentierte der Mann wie folgt „So wie der EINE aussieht, so heißt der ANDERE. Solche Typen entstehen beim ‚Coitus Interruptus‘..anders sehe ich das nicht…“.

Wegen des Kommentars stellte Ganserer einen Strafantrag, woraufhin die Staatsanwaltschaft Hanau den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) beantragte. Gegen den daraufhin erlassenen Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein, woraufhin die mündliche Verhandlung beim AG Hanau eröffnet wurde.

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AG Hanau verurteilt Mann zu Geldstrafe

Vor Gericht behauptete der Mann dann überraschend, der Kommentar stamme gar nicht von ihm. Stattdessen sei er mit seinem Facebook-Profil dauerhaft im Computer des Vereinsheims eingeloggt gewesen, was jemand anderes zum Verfassen des Kommentars ausgenutzt haben müsste. Überzeugen konnte er das Gericht damit jedoch nicht.

So hatte der Mann noch bei der polizeilichen Vernehmung darauf bestanden, dass der Kommentar nicht beleidigend sei, sondern vielmehr mit „Kritik“ gerechnet werden müsse, wenn man Bilder ins Internet stelle. Begründet hatte er seine ablehnende Haltung gegenüber Ganserer außerdem damit, dass Transgeschlechtlichkeit und Homosexualität „nichts mit dem Gedanken Gottes zu tun“ hätten.

Einsicht zeigte der Mann vor Gericht nicht und auch auf eine Entschuldigung an Ganserer, die selbst im Prozess als Zeugin aussagte, warteten die Beteiligten vergeblich. Entsprechend verurteilte das AG Hanau den Mann nach Abschluss der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 675 Euro.

Verurteilte Mann zeigt keinerlei Einsicht

Bereits kurz nach der Erteilung der Rechtsmittelbelehrung kündigte der Mann an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen und auf keinen Fall Geld zahlen zu wollen. Außerdem erkundigte er sich, wie lange es dauern würde eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen, da er diese wohl einer Geldstrafe vorziehen würde. Denn wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür nach der derzeitigen Rechtslage ersatzweise ins Gefängnis.

Wegen der damit verbundenen Kosten und der ohnehin schon seit Jahren bestehenden personellen Überlastung des Strafvollzugs steht die Ersatzfreiheitsstrafe allerdings schon lange in Kritik und unterliegt gegenwärtig verschiedener Reformvorschläge. Es sind Fälle wie dieser, die diese Kritik erneut bestätigen. Würde sich der Mann für eine Ersatzfreiheitsstrafe entscheiden, müsste er einen Monat und 15 Tage ins Gefängnis – etwas gelernt hätte er aber voraussichtlich nicht.

Noch ist das Urteil des AG Hanau nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Hanau wurde Berufung seitens der Staatsanwaltschaft eingelegt. Ob die Äußerung des Facebook-Nutzers eine förmliche Berufungseinlegung darstellen sollte, ist allerdings noch ungeklärt.

aha