Sixt reicht Klage gegen Rundfunkbeitrag ein
08. Oktober 2013
Wie bereits vor einigen Monaten angekündigt, hat der Autovermieter Sixt nun Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingereicht.
Verschiedenen Medienberichten zufolge hat der Konzern nun eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht in München eingereicht. Das Unternehmen hatte bereits im Vorfeld der Gebührenreform deren Verfassungsmäßigkeit angezweifelt.
5,99 Euro pro Autoradio
Seit dem 1. Januar 2013 muss Sixt neben der Abgabe für jedes Auto auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in Deutschland zahlen. Die neu eingeführte Betriebsstättenabgabe richtet sich dabei nach der Beschäftigtenzahl. Der Rundfunkbeitrag pro Autoradio beträgt dabei 5,99 Euro pro Monat – Sixt hat insgesamt mehr als 40.000 Fahrzeuge. Nach Angaben von Sixt erwarte man eine Mehrbelastung von einem sechsstelligen Betrag pro Jahr aufgrund der Gebührenreform.
Rund 3 Mio. Euro Rundfunkgebühren für 2013
Nach Angaben des Unternehmens sind im ersten Quartal für den Geschäftsbereich Autovermietung 717.911,89 Euro fällig. Im zweiten und dritten Quartal, also der Hauptgeschäftszeit des Unternehmens, könnten die Abgaben sogar noch höher ausfallen. Umgerechnet auf das Jahr wären das mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkgebühren – eindeutig zu viel, so die Ansicht des Autovermieters.
Kategorien: Medienrecht