Die Pressefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes. Damit die Pressefreiheit als wichtiger Grundstein der Demokratie nicht durch andere Rechte unterlaufen wird, genießen Pressevertreter einige Sonderrechte gegenüber Privatpersonen. Doch die Rechte der Presse keinesfalls grenzenlos. Schließlich können durch die Informationen, die Journalisten in der Öffentlichkeit teilen, Rechte Dritter verletzt werden. Um eine Möglichkeit zu haben, sich gegen eine solche Rechtsverletzung zu schützen, wurde das Allgemeine Persönlichkeitsrecht entwickelt.
Persönlichkeitsrechte in der Presse
Sie möchten als Journalist auf der rechtssicheren Seite sehen? Sie fühlen sich durch eine journalistische Veröffentlichung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Hier erfahren Sie alles über das Recht auf Privatsphäre und die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung.
Für Journalisten
Journalisten genießen besondere Rechte, die ihnen den Arbeitseinsatz vereinfachen und ihnen dabei helfen sollen, ihre Informationen einfacher zu beschaffen und ihre Quellen zu schützen. Hier erfahren Sie alles über Ihre Sonderrechte.
Persönlichkeitsrechte in der Presse
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) gilt inzwischen als allgemein anerkanntes Recht, obwohl es nicht explizit in der deutschen Verfassung wiederzufinden ist. Es wurde vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht entwickelt und bestätigt. Ihm gegenüber dem Persönlichkeitsrecht steht das Recht auf der Presse auf eine freie Berichterstattung. Zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bedarf es daher immer einer umfangreichen Abwägung. Zur Bestimmung der Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht kommt es immer darauf an, in welche Sphäre des Persönlichkeitsrechts eingegriffen wurde. Wir haben für Sie daher die verschiedenen Fallgruppen des APR, die für Vertreter der Presse relevant sind, erläutert.
Wird durch die Pressearbeit einer der Bereiche des Persönlichkeitsrechts verletzt, können unter anderem Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche entstehen. Sie möchten sich mit Ihrer journalistischen Arbeit auf der rechtssicheren Seite sehen? Oder aber Sie fühlen sich durch eine journalistische Veröffentlichung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Die Anwälte der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE stehen Ihnen mit einer umfassenden juristischen Beratung im Persönlichkeitsrecht gerne zur Seite.
- Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können.
- Sie sind Journalist? Hier erfahren Sie alles über eine rechtlich zulässige Verdachtsberichterstattung.
Für Journalisten – Journalistische Sonderrechte
Journalisten genießen besondere Rechte, die ihnen den Arbeitseinsatz vereinfachen und ihnen dabei helfen sollen, ihre Informationen einfacher zu beschaffen und ihre Quellen zu schützen. Diese Rechte werden ihnen über die Landespressegesetze (LPG), die Landesmediengesetze (LMG) und die Rundfunkstaatsverträge (RStV) eingeräumt. Zu den besonderen Rechten für Journalisten zählen unter anderen:
- Das Recht auf Auskunft
- Der Zugang zu Veranstaltungen
- der sog. Quellschutz
- Das Medienprivileg im Bereich des Datenschutzes
Hier erfahren Sie mehr über Journalistische Sonderrechte.
Wir können Ihnen helfen
Sie sind sich unsicher, welche Rechte Sie als Journalist haben und was Sie bei ihrer Arbeit alles beachten müssen? Wenden Sie sich hinsichtlich einer rechtssicheren Ausübung Ihres Berufs gerne an uns. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen mit einer vollumfänglichen Beratung gerne zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
Upload-Filter kommen! Art 17 leider schlimmer als befürchtet
Gegen Artikel 13bzw. Artikel 17 der Urheberrechtsreform wurde viel protestiert und die Netzgemeinde ist auf die Straße gegangen. Von den Politikern wurde immer wieder versprochen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Doch dieBundesregierung hat nun ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Reform vorgelegt. Damit ist klar: Uploadfilter kommen. Was sonst noch auf uns zukommen wird, erfahrt ihr im Video.
Geheimdienst vs. Presse: Muss BND Auskunft geben?
Der Geheimdienst BND muss einem Journalisten Auskunft über Hintergrundgespräche geben, die er mit anderen Journalisten führt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die Pressefreiheit gestärkt: Der BND muss Fragen zu Informationsrunden für ausgewählte Journalisten beantworten. Es urteilte damit zu einer unregulierten Praxis der Pressearbeit. R
EuGH kassiert deutsches Leistungsschutzrecht
Bislang wurde es nur als „untot“ bezeichnet, nun ist es wirklich beerdigt worden: Das deutsche Leistungsschutzrecht, einst finanzieller Hoffnungsschimmer deutscher Verlage, ist nun vom EuGH gekippt worden – wegen eines Formfehlers.
Was darf die Presse und wo sind die Grenzen?
Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst. Im heutigen Video erkläre ich die Grundlagen, welche Vorgaben es gibt und wo die Grenzen liegen.
Kachelmann-Prozess: Neue Entscheidung zur Berichterstattung
Die Bildberichterstattung des Axel Springer Verlages im Fall Kachelmann war zumindest in Teilen zulässig. Prominente Angeklagte müssen damit rechnen, dass sie im öffentlichen Raum fotografiert werden und diese Aufnahmen kontextbezogen veröffentlicht werden, so das BVerfG.
Warum Winnetou nicht »Winnetou« heißen darf
Er ist wohl der bekannteste Apache: Winnetou. Doch einem TV-Remake wurde jetzt die Verwendung des Namens untersagt. Grund: Es weicht zu sehr vom Original ab. Das LG Nürnberg-Fürth hat einer Klage des Bamberger Karl-May-Verlags gegen die Filmproduktionsfirma stattgegeben.
BGH Urteil stärkt Investigativjournalisten
Der BGH hat heute entschieden, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch auch gegenüber Aktiengesellschaften geltend gemacht werden kann, die im Bereich der Wasser- und Energieversorgung tätig sind und deren Anteile sich mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Jura Basics: Die Pressefreiheit
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Wulff vs. Bauer Verlag – BGH erlaubt Veröffentlichung von Einkaufsfotos
Der Bauer Verlag durfte Fotos veröffentlichen, die den Ex-Bundespräsidenten Wulff beim Einkaufen mit seiner Frau zeigen. Das hat der BGH entschieden. Die Bilder seien dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen.