
OLG Schleswig-Holstein bejaht Auskunftsanspruch : Instagram muss Stammdaten von Nutzern herausgeben
Eine Nutzerin der Social Media-Plattform Instagram wurde auf einem nicht von ihr erstellten Fake-Profil von einem unbekannten Nutzer in sexualisierter Weise dargestellt. Sie verlangte daraufhin von der Plattformbetreiberin Auskunft über die Stammdaten des Nutzers. In einem Beschluss gab ihr das OLG Schleswig-Holstein nun Recht. Wird…
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