
BVerfG zum einstweiligen Rechtsschutz : Recht auf Waffengleichheit im Prozess
Die „Welt am Sonntag“ veröffentlichte einen Artikel über einen in die „Ibiza-Affäre“ involvierten Detektiv. Dieser erstritt daraufhin eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Die Zeitung wurde nicht dazu angehört. Das BVerfG entschied nun erneut mit Nachdruck, dass das rechtlich so nicht geht. Schließlich gäbe es noch das grundrechtsgleiche…
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