Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben sich auf den Entwurf eines novellierten Staatsvertrages über den Südwestrundfunk verständigt.

Dies gaben Ministerpräsident Kurt Beck und Ministerpräsident Winfried Kretschmann bekannt. Die Novelle soll künftig an die Stelle des Staatsvertrages aus dem Jahr 1997 treten, so die Meldung der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Dazu sagten die Ministerpräsidenten: “Der Staatsvertragsentwurf setzt die Eckpunkte vom 26. Juni 2012 um. Er ist damit eine geeignete Grundlage, um nunmehr die Diskussion über die Reform des Südwestrundfunks mit allen Beteiligten zu vertiefen.”

Flexiblere Regelungen vorgesehen

Die Novellierung sieht eine Reihe von flexibleren Regelungen vor. Dies sei nun möglich, da die Fusion von SDR und SWF gelungen sei. Der Sender solle künftig trimediale Organisationsformen entwickeln können.

Auch gehe es darum, sich den Herausforderungen der Digitalisierung und der Konvergenz der Medien zu stellen, wozu auch eine notwendige finanzielle Konsolidierung des Senders gehöre. Des Weiteren soll der Auftrag des SWR präzisiert und auf den Onlinebereich erweitert werden, so die Meldung weiter. Auch soll die regionale Identität gestärkt werden.

Staatsferne garantieren

Ebenfalls soll der neue Entwurf die Staatsferne garantieren und der journalistischen Unabhängigkeit Rechnung tragen. Vor dem Hintergrund des Normenkontrollantrags der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg zur Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages wollen die baden-württembergische und die rheinland-pfälzische Landesregierung auch den SWR-Staatsvertrag dort anzupassen, wo dies erforderlich erscheint. Auch werde man die Zusammensetzung der Gremien sowie erweiterte Inkompatibilitätsregeln prüfen, so die Meldung weiter.

Darüber hinaus sollen mit der Novelle die Mitwirkungsrechte der Gremien und der Beschäftigten ausgebaut werden. Mit Verfahrensvereinfachungen wolle man die Effizienz der Gremien steigern und deren Rechte ausbauen. Auch beabsichtige man, ein Redaktionsstatut einzuführen und die Mitbestimmung der Personalvertretung zu stärken, so die Meldung weiter. Generell gehe es darum, die binnenplurale Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin zu stärken.

Es solle bald eine gemeinsame Anhörung zum Staatsvertragsentwurf stattfinden, im Anschluss danach werde man die eingebrachten Anregungen sorgsam abwägen, so Beck und Kretschmann. Dies werde die Grundlage für die Landesregierungen für eine abschließende Meinung über den Staatsvertragsentwurf sein, so die Meldung weiter.