LMK vergibt Drittsendezeiten bei Sat.1
29. Juli 2013
Nach Klage und Wechsel der Medienanstalt: Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat die Drittsendezeiten bei Sat.1 vergeben. Den Zuschlag bekamen erneut dctp sowie News and Pictures.
Die Entscheidung sei anhand der gesetzlichen und staatsvertraglichen Vorgaben erfolgt, News and Pictures und dctp hätten die Vorgaben mit ihren Angeboten sowohl in der Einzelabwägung wie auch in der Gesamtheit am besten erfüllt, so die Meldung der LMK.
Die Zulassungen gelten für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2018. LMK-Direktorin Renate Pepper begrüßte die Entscheidung: „Sie zeigt, dass in einem komplexen und anspruchsvollen Verfahren eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden konnte.“
Sat.1 weiterhin zu Drittsendezeiten verpflichtet
Im Vorfeld hatte es Streit um die Drittsendezeiten gegeben. Im Mai 2013 hatte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) entschieden, dass Sat.1 auch weiterhin Drittsendezeiten zur Verfügung stellen muss. Sat.1 war der Ansicht, dass man dies nicht mehr tun müsse, da man den für die Verpflichtung zu Drittsendezeiten erforderlichen Marktanteil von mindestens 10% nicht mehr erreiche. Sowohl die LMK als auch die KEK sahen es als erwiesen an, dass der Marktanteil vom Beginn des Vergabeverfahrens im November 2011 entscheidend sei. Zu diesem Zeitpunkt habe Sat.1 die Anforderungen erfüllt. Insofern stehe Sat.1 weiterhin in der Verpflichtung.
Hintergrund
Die LMK hatte die Drittsendezeiten bei Sat.1 im letzten Jahr an die Produktionsfirmen DCTP und News & Pictures vergeben. Sat.1 hatte als Hauptprogrammveranstalter gegen den Bescheid der LMK geklagt, ebenso auch der Nachrichtensender N24 und die Produktionsfirma Meta Productions. Das Gericht gab dabei den Klagen gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) statt.
Kategorien: Medienrecht