Über die Qualität des Fernsehprogramms kann man sich getrost streiten, doch dass auch das TV die Rechte zur Menschenwürde einhalten muss, das ist ohne jede Diskussion gültig.

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat nun ein Gutachten zu der Frage, wie weit das Fernsehen im Hinblick auf die im Grundgesetz verbürgte und in den Programmgrundsätzen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verankerte Menschenwürde gehen darf, vorgelegt.

Insgesamt kommt die LfM zu dem Ergebnis, dass die Medienaufsicht nicht einschreiten soll, wenn die Protagonisten “freiwillig und in Kenntnis aller wesentlichen Umstände agieren”, so die Pressemitteilung der LfM. Allerdings ist das gerade bei neueren Formaten schwierig zu klären, da die Kandidaten oftmals eben nicht genau wissen, worauf sie sich einlassen und es somit schwierig ist, von “Selbstbestimmung” zu sprechen. Auch das ist ein Ergebnis des Gutachtens.

Eben darum muss, nach Ansicht des Direktors der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Dr. Jürgen Brautmeier, die Medienaufsicht künftig verstärkt darauf achten, diese Frage künftig in den Fokus zu stellen und von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine Selbst- oder eine Fremdbestimmung vorliegt.

In dem Gutachten der LfM sind Fälle thematisiert, in denen der Grundsatz der Menschenwürde nach Ansicht der deutschen Medienaufsicht verletzt worden war. Insgesamt konzentriert sich das Gutachten auf die bisherige Rechtsprechung, die Grundlage ist für einen verfassungsmäßigen Umgang mit der Menschenwürde im TV. Die aufgezeigten Richtlinien sollen Entscheidungen im konkreten Einzelfall erleichtern.

“Die Medienaufsicht sollte sich nicht scheuen, in Zweifelsfällen vor Gericht durch alle Instanzen zu gehen, damit es zukünftig mehr Klarheit darüber gibt, was erlaubt ist und was nicht. In einem aktuell zwischen der LfM und RTL Interactive streitigen Fall, einer Folge der Serie “Die Super Nanny”, die auch im Internet über RTL NOW ausgestrahlt wurde, wäre ich hierzu bereit, falls sich der Anbieter weiter gerichtlich gegen die förmliche Beanstandung der LfM wehrt”, so Brautmeier in der Pressemitteilung.

Bibliografische Angaben des LfM-Gutachtens:

Nadine Klass: Unterhaltung ohne Grenzen? Der Schutzbereich der Menschenwürde in den Programmgrundsätzen der Medienstaatsverträge. Berlin (Vistas), 2011. Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Band 69, 148 Seiten, ISBN 978-3-89158-554-2, 12,- Euro.

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