Anfang Februar 2012 hat Fernsehmoderator Günther Jauch gegen die Süddeutsche Klassenlotterie Klage eingereicht. Der Showmaster, der von 2001 bis 2009 die “5-Millionen-SKL-Show” moderiert hatte, klagte gegen den ehemaligen Geschäftspartner, da dieser nach Ende des 18-monatigen Werbevertrags weiterhin mit ihm geworben hatte. Nach Angaben des Kölner “Express” hatte Jauch daraufhin 780.000 Euro von der SKL verlangt.

Das Landgericht Köln hat nun den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, so eine Meldung des LG Köln. Nach vorläufiger Bewertung der Kammer sei die SKL nicht berechtigt gewesen, nach Auslaufen des Vertrags weiterhin im Internet mit dem Bild Jauchs zu werben. Die Nutzung müsse daher nachträglich vergütet werden, so die Meldung weiter.

Das Gericht legte den beiden Parteien nahe, dass die SKL einen Betrag zwischen 450.000 Euro und 500.000,00 Euro an den Kläger zahlen solle und man den Rechtsstreit beilege. Bevor der Rechtsstreit fortgeführt wird müssen die Parteien zu diesem Vorschlag und der Rechtsauffassung des Gerichts Stellung nehmen, so die Meldung weiter.

Keine Honorar-Rückerstattung wegen ausgefallener Staffel

Die SKL könne allerdings kein Honorar wegen Ausfall zurückverlangen, so das Gericht. Aufgrund Bedenken der Niedersächsischen Landesmedienanstalt ob der Vereinbarkeit der Show mit dem damals geltenden Glücksspielstaatsvertrag fiel 2008 eine Staffel aus – nach Ansicht der Kammer ein Risiko, dass unter Berücksichtigung des Moderationsvertrags in den Bereich der SKL falle. Der Honoraranspruch des Klägers werde dadurch nicht gemindert, so die Meldung weiter.