Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Versicherung von Filmen

Einen Film zu produzieren, bedeutet auch, eine Vielzahl von Risiken einzugehen, welche Sie im Vorhinein vielleicht gar nicht richtig abschätzen können. Um diese Risiken zu minimieren, bieten sich Versicherungen an. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über mögliche Versicherungen zusammenstellen.

Gebündeltes Versicherungspaket

Viele Einzelversicherungen werden in der Regel in einem Versicherungspaket gebündelt. Dazu zählen je nach Versicherungsanbieter Versicherungen gegen Ausfall (Film-Ausfall, Personenausfall, Sachausfall), Sachschäden, Versicherungen für Bild-, Ton- und Datenträger, Geräte, Requisiten und Ausstattung und Produktionshaftpflicht.

Eine besondere Bedeutung haben gerade im Filmbereich jedoch auch folgende Versicherungen erlangt:

Die Fertigstellungsgarantie („Completion Bond“)

Nur noch wenige Gesellschaften bieten Fertigstellungsgarantien an, welche die Investitionen absichern sollen. Es wird die Garantie ausgesprochen, dass das Vorhaben fertig gestellt wird, auch wenn beispielsweise Budget-Überschreitungen dies an sich nicht mehr zulassen.  Grundsätzlich teilt sich die Fertigstellungsgarantie in einen Garantievertrag und eine Produzentenvereinbarung auf.

Die „Errors & Omissions“-Versicherung

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für spezielle Dienstleistungen, welche abgeschlossen wird, um Schadensersatzansprüche wegen bestimmter Rechtsverletzungen abzudecken, bspw. Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen usw.  Ohne eine derartige Versicherung ist es nicht möglich, einen Film im Ausland, insbesondere in den USA, herauszubringen. Die E&O-Versicherung ist erforderlich, um einen Weltvertriebsvertrag abzuschließen; sie wird zu den Liefermaterialien gezählt.

Nunmehr ist es auch möglich, eine E&O-Versicherung über deutsche Versicherungen abzuschließen, da deutsche Filme vermehrt auch im Ausland vertrieben werden und die gesamte Branche internationalisiert wurde.

Die „Shortfall“-Versicherung

Aufgrund des Risikos wird es schwer fallen, noch einen Versicherer zu finden, der eine „Shortfall“-Versicherung anbietet. Sie basiert auf dem Prinzip, dass die Verkaufsaussichten des Films geschätzt werden und eine Bank dem Produzenten ein Darlehen zur Finanzierung der noch bestehenden Lücke gewährt. Die „Shortfall“-Versicherung ihrerseits dient nun als Sicherheit für die Bank, dass die geschätzten Verkaufszahlen im Ergebnis auch erzielt werden.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen

Sie wissen nicht, welche Risiken Sie einkalkulieren müssen? Sie sind aufgrund der Fülle der möglichen Versicherungen unschlüssig, welche Versicherung sich bei Ihrem Projekt anbietet und welche überflüssig erscheint?

Die Kanzlei WBS.LEGAL berät Sie gerne individuell und maßgeschneidert für Ihr Projekt.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Aktuelle Artikel zum Thema Medienrecht


VG Wort: Wird der BGH Regeln zur Herausgebervergütung verwerfen?

  • 23.04.2024

Inhalt Autor klagt gegen VG Wort OLG München hatte Regeln zur Herausgebervergütung verworfen Die VG Wort hat jahrelang das für Urheber eingesammelte Geld auch an Herausgeber ausgeschüttet. In der bisherigen Form zu Unrecht, urteilt das OLG München. Nun muss der BGH sich ab Juli mit dem Fall befassen. Der […]

,,Manta Manta – Zwoter Teil‘‘: Drehbuchautor bekommt 35.000 Euro von Constantin Film

  • 22.04.2024

Inhalt Weiteres Verfahren vor dem LG Hamburg Die Frage der Autorenschaft ist Ansichtssache Auch andere Formulierung zulässig Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen Der Dreh­buch­au­tor von “Manta Manta” Stefan Cantz klagt gegen die 2023 er­schie­ne­ne Fort­set­zung des Til-Schwei­ger-Films „Manta Manta – Zwoter Teil“. Vor Ge­richt kam es nun […]

Kein Pastiche: YouTube-“Lehrvideo”verletzt Rechte an Heinrich Böll-Kurzgeschichte

  • 19.04.2024

Inhalt Auch Umwandlung in Film stellt Urheberrechtsverletzung dar § 51a UrhG als Rechtfertigung? Jeder Schüler dürfte in seiner Laufbahn wohl mindestens einen Lehrer gehabt haben, der sich sehr kreative Methoden hat einfallen lassen, um den Stoff bestmöglich an seine Klasse zu vermitteln. Einem dieser Lehrer brachte die eigene Kreativität […]