Der frühere Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Äußerungen des Verschwörungspredigers Attila Hildmann gewehrt. Das LG Ber­lin ver­ur­teil­te die­sen, Dro­hun­gen und Be­lei­di­gun­gen zu un­ter­las­sen, wie er sie im ver­gan­ge­nen Som­mer gegen Beck aus­ge­spro­chen hatte. Hält sich Hild­mann nicht an das Ur­teil, droht ihm ein Ord­nungs­geld oder Ord­nungs­haft.

Von Leonhard Lenz, crops and changes by user:JD – Eigenes Werk, CC0

Der Verschwörungsideologe Attila Hildmann wurde vom Landgericht (LG) Berlin verurteilt, diverse Drohungen und Beleidigungen gegen Volker Beck zu unterlassen (Urteil v. 07.08.2021, Az. 27 O 389/20).

Der Grünenpolitiker Beck setzt sich seit Jahren für die LGBTQI-Bewegung ein und engagiert sich für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Das machte ihn bereits mehrfach zum Ziel von Hildmanns beleidigenden Äußerungen.

Hildmann wollte Todesstrafe für Beck

Attila Hildmann, früher als Fitness-Guru und veganer Kochbuchautor bekannt, sorgte in den vergangenen Corona-Monaten schon häufig für massive Empörung und bundesweites Kopfschütteln. Inzwischen nennt sich der Verschwörungstheoretiker selbst „ultrarechts“ und floh zuletzt aus Angst vor der Justiz in die Türkei.

Im Juli 2020 hatte Hildmann auf einer Kundgebung vor dem Olympia-Stadion in Berlin mit Aussagen gegen den Grünenpolitiker Beck für Aufruhr gesorgt. Hildmann habe dort unter anderem angekündigt, er wolle die Todesstrafe für Beck einführen. Der inzwischen mehrfach verurteilte Hildmann hatte im Juli des vergangenen Jahres desweiteren angekündigt, er wolle Volker Beck durch “Eiereintreten” töten. Zudem gab es Beleidigungen gegen beck auf seinem Telegram-Kanal.

Das nahm Beck nicht hin und wehrte sich gerichtlich gegen die Äußerungen von Hildmann – mit Erfolg. Das LG Berlin hat Hildmann nun verurteilt, die getroffenen Aussagen aus dem vergangenen Jahr zukünftig zu unterlassen. Unter anderem diese Formulierungen darf er nun nicht wiederholen. Zudem muss er die Prozesskosten und Anwaltskosten von Volker Beck tragen.

Die Entscheidung erging allerdings in Hildmanns Abwesenheit, für den auch kein Anwalt vor Ort war. Attila Hildmann wird seit Monaten mit Haftbefehl gesucht und versteckt sich seit Februar in der Türkei. Ob Hildmann jemals zahlen wird, ist unsicher.

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Einstweilige Verfügung gegen Hildmann wegen Beleidigung

Dies ist zudem keineswegs das einzige Verfahren, das Beck gegen Hildmann führte. Bereits Ende Juli 2021 hatte das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Hildmann ausgesprochen. Volker Beck hatte auch in diesem Verfahren wegen Beleidigungen im Netz ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Hildmann geführt (Beschluss v. 27.07.2021, Az. 27 O 213/21).

Im dortigen Verfahren ging es um Äußerungen Hildmanns aus dem Mai 2021. Hildmann hatte über den Messenger-Dienst Telegram beleidigende Kommentare gegen den Politiker abgesetzt. Er hatte Beck unter anderem als „Judenschwuchtel“ und „Kinderficker“ bezeichnet.

Das Gericht qualifizierte die Beiträge als unzulässige Schmähung. Es sei bei seinen Äußerungen nicht auch nur ansatzweise ein sachlicher Bezug zu einer öffentlichen Debatte erkennbar. Hildmann beschränke sich allein auf die persönliche Kränkung und Herabsetzung des Antragstellers.

Sollte Hildmann seine Äußerungen wiederholen und gegen die Entscheidung verstoßen, droht ihm auch hier ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 € oder ersatzweise eine Ordnungshaft.

Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hildmann noch in weiteren Verfahren wegen Volksverhetzung, Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Allerdings kann ein Haftbefehl gegen Hildmann aktuell nicht vollstreckt werden, weil er sich in der Türkei aufhält. Neben der deutschen besitzt er nämlich auch die türkische Staatsbürgerschaft. Vollstreckt werden kann ein Haftbefehl erst, wenn Hildmann deutschen Boden betritt.

Politiker werden nicht selten Opfer von Beleidigungen im Netz. Der Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, sich gegen rechtswidrige Äußerungen vorzugehen und sich gerichtlich dagegen zu wehren.

So hilft Ihnen WBS

Die Verfahren gegen Hildmann zeigen nicht nur Betroffenen von digitaler Gewalt, sondern allen Menschen in Deutschland, dass Hass und Hetze in diesem Land nicht zu einer neuen Normalität werden dürfen. Deshalb sollte man sich dringend gegen Täter zur Wehr setzen. Wenn auch Sie Opfer von Beleidigungen im Netz geworden sind und Sie sich gegen Hasskommentare oder andere Rechtsverletzungen wehren wollen, dann kontaktieren Sie uns? Unser erfahrenes Expertenteam hilft Ihnen jederzeit schnell, unkompliziert und zielführend!

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