Das Durchführen von Sportwetten durch private Anbieter soll vereinfacht werden
22. März 2011
Die Konferenz der Ministerpräsidenten möchte das Monopol des Staates auf Sportwetten liberalisieren. Ist nur die Frage, welche Anbieter davon profitieren werden.
Bislang durften in Deutschland aufgrund des staatlichen Glücksspielmonopols keine privaten Sportwetten durchgeführt werden. Das soll sich jetzt nach der aber ändern. Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat sich am 10.03.2011 dafür ausgesprochen, dass private Anbieter auch als Anbieter von Sportwetten infrage kommen. Allerdings sollen nur diejenigen Sportwetten durchführen dürfen, die dafür auch vom Staat eine Konzession erhalten.
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang diese vergeben werden soll, ist allerdings noch offen. Dies soll im Rahmen einer Sonderkonferenz am 06.04.2011 geklärt werden. Hintergrund des Ganzen ist, dass der jetzige Glücksspielstaatsvertrag Ende 2011 ausläuft. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.11.2010 (Az. 8 C 13.09, 8 C 14.09, 8 C 15.09) klargestellt, dass das staatliche Monopol bei Sportwetten und Glücksspielen nur gerechtfertigt ist, soweit es tatsächlich der Suchtbekämpfung dient. Die Ministerpräsidenten stellten am 10.03.2011 ferner klar, dass das staatliche Monopol auf Lotterien uneingeschränkt erhalten bleiben soll.
Quellen:
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE7290KN20110310
http://www.zeit.de/sport-newsticker/2011/3/10/f93b82c6be9625d711c7f3650e57afdc2c1xml
Kategorien: Gewinn- und Glückspielrecht, Medienrecht, Sportrecht