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Autoren und Verlage

Das Interesse an guten Geschichten steigt, vor allem in der Film- und Fernsehindustrie. Egal, ob Bestsellerkrimi, Roman oder Kochbuch – was bei den Leuten gut ankommt, kann auch verwertet werden. Erfolg kann Ihnen als Autoren und Verlagen aber nur dann versprochen werden, wenn Sie ihr geistiges Eigentum mithilfe einer optimalen Vertragsgestaltung weitergeben. Ob Vertragsverhandlungen mit Verlagen oder der VG Wort, Buchpreisbindung oder Prioritätsnachweise – WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen dabei zur Seite, das Beste aus Ihrer Idee herauszuholen. 

Verträge für Autoren und Verlage

Autoren und Verlage haben heutzutage zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um für die erfolgreiche Vermarktung ihrer Werke zu sorgen. Dabei dürfen wichtige Bestandteile nicht außer Acht gelassen werden, die oftmals zu Missverständnissen oder unvorteilhaften Verträgen führen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung und Prüfung von:

  • Übersetzerverträgen
  • Autoren- und Verlagsverträgen
  • Lizenzverträgen und Nutzungsrechten (u.a. Book-on-Demand und E-Books)
  • Options- und Verfilmungsverträgen

Vertragsverhandlungen mit Verwertungsgesellschaften (VG-Wort)

Eine optimale Vertragsgestaltung ist die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung Ihres Werkes. Sollten Sie sich in Verhandlungen mit einer Verwertungsgesellschaft befinden, berät WILDE BEUGER UND SOLMECKE sie auch gerne.


Mehr zu unserem Leistungsspektrum bei Verträgen

Verträge für Autoren und Verlage

Sie sind Autor eines Werkes oder Verlagsinhaber? Egal, ob es um Verlags- oder Übersetzer- oder Lizenz- oder Verfilmungsverträge geht, um klassische Bücher, E-Books oder Hörbücher – wir unterstützen Sie gern.

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VG-Wort

Wahrnehmungsverträge können für Urheber und Verlage sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen über den Erwerb von Lizenzen mit Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort.

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Fragen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung existiert in Deutschland bereits seit über 100 Jahren. Das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) ist im Vergleich sehr neu: Es trat erst 2002 in Kraft und wurde 2006 nochmals verändert. 

Bücher - Buchpreisbindung

Wie funktioniert die Buchpreisbindung?

Anders als bei anderen Produkten, sind Verlage dazu verpflichtet, bei jeder Neuerscheinung einen Preis für das Buch festzulegen. An diesen Preis müssen sich alle Verkaufsstellen halten. Er ist überall identisch, egal ob das Buch in einer kleinen Buchhandlung, einer der großen Buchhandelsketten oder im Internet gekauft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Menschen überall Bücher leisten können und es zu keinen Preiskämpfen kommt, bei denen kleinere Buchhandlungen in ländlichen Regionen untergehen würden.

Selbstverständlich gilt die Buchpreisbindung für alle Formen eines Buches. Es ist also unerheblich, ob es sich z.B. um ein gebundenes Buch oder um ein Taschenbuch handelt. Anders als man es zunächst vermuten könnte, gilt die Buchpreisbindung aber nicht nur für Bücher im klassischen Sinne. Auch von diesem Gesetz erfasst sind z.B. Musiknoten und Landkarten.

Wie sieht es bei E-Books aus?

Auch wenn es eine Zeit lang umstritten war: E-Books unterfallen ebenfalls der Buchpreisbindung. Das bedeutet jedoch nicht, dass für ein E-Book der gleiche Preis wie für ein gebundenes Buch gelten müsste. Vielmehr gilt das Erscheinen einer E-Book-Version als eigenständiges Buch, für das ein eigener Preis festgelegt werden muss.

Doch auch bei E-Books gibt es Ausnahmen. So fallen beispielsweise fremdsprachige E-Books nicht unter die Buchpreisbindung. Und auch E-Books, die in wissenschaftlichen Datenbanken aufgenommen wurden, müssen nicht für jeden Zugriff einzeln bezahlt werden, sondern werden in der Regel mit Pauschalverträgen vergütet.

Weitere Ausnahmen

Des Weiteren sind Bücher, die aus Ländern ohne Buchpreisbindung importiert werden, z.B. aus Belgien oder Großbritannien, von der Buchpreisbindung ausgenommen. Auch, wenn Bücher aus Deutschland im europäischen Wirtschaftraum verkauft werden, unterfallen sie nicht der Buchpreisbindung. Das gilt allerdings nicht, wenn durch einen Reimport die Buchpreisbindung lediglich umgangen werden soll.

Durch die Anpassungen am Buchpreisbindungsgesetz von 2006 sind zwei weitere Ausnahmen konkretisiert bzw. eingeführt worden. Zum einen entfällt, wie schon zuvor, die Buchpreisbindung bei sogenannten Mängelexemplaren. Neu ist, dass diese zwingend durch eine Beschriftung deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen. Zum anderen kann bei Räumungsverkäufen 30 Tage vor Schließung der Buchhandlung von der Buchpreisbindung abgewichen werden.

Als weitere wichtige Ausnahme gilt das sogenannte „moderne Antiquariat“. Dabei kann die Buchpreisbindung für Buchausgaben aufgehoben werden, deren erstes Erscheinen länger als 18 Monate her ist.

Was droht bei Verstößen gegen die Buchpreisbindung?

Händler, die sich nicht an die Buchpreisbindung halten, müssen mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen. Auch kann gegen diese Händler durch den Börsenverein des Buchhandels eine Liefersperre verhängt werden. Unerheblich ist dabei, ob der festgelegte Preis über- oder unterschritten wurde.

Betroffen sind alle Händler, also nicht nur stationäre Buchhandlungen, sondern z.B. auch Online-Händler. Auch Verlage, die Bücher direkt an die Konsumenten verkaufen, müssen sich daran halten.

Literaturagenten – warum eine rechtliche Beratung sinnvoll ist

Literaturagenten bilden eine sehr wichtige Schnittstelle zwischen Autoren und Verlagen. Erst durch ihr Knowhow funktioniert das moderne Verlagswesen. Was genau die Aufgaben eines Literaturagenten sind und weshalb eine rechtliche Beratung sinnvoll sein kann, soll im folgenden Artikel skizzenhaft dargestellt werden.

Literaturagentin

Arbeitsprozesse

Ein Literaturagent hat eine Vielzahl von Aufgaben. Er ist oftmals der erste Filter zwischen Künstler und Verlag, unterzieht das Werk einer kritischen Begutachtung. Ist er von dem Werk überzeugt, kann er durch seine Erfahrungen im Büchermarkt einschätzen, für welchen Verlag das Werk geeignet ist und es entsprechend bewerben. So steigen die Chancen, dass ein Werk tatsächlich verlegt wird, beträchtlich.

Zugleich ist er der Verhandlungspartner, muss also ein grundlegendes Knowhow im Urheber- und Leistungsschutzrecht sowie verwandten Rechten und den juristischen Fallstricken besitzen. Dabei hat auch der Literaturagent ein finanzielles Interesse daran, einen für den Autor günstigen Vertrag auszuhandeln: Seriöse Literaturagenten erhalten regelmäßig nur rund 15% des Autorenhonorars und das auch nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss.

Der Handel mit den Nutzungsrechten

Die wohl bedeutungsvollste Aufgabe ist somit die Vertragsverhandlung rund um die Nutzungsrechte des Künstlers. Das sind insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte. Diese können sowohl räumlich als auch zeitlich und inhaltlich beschränkt werden. Inwiefern eine Beschränkung sinnvoll ist oder nicht, hängt maßgeblich vom Einzelfall ab. Hier ist der Erfahrungsschatz der Literaturagenten besonders wertvoll. Doch auch, wenn klar ist wie eine Vertragsgestaltung aussehen soll, bedarf es noch einer juristisch sauberen Umsetzung.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Literaturagenten haben eine wichtige und vertrauensvolle Aufgabe im Büchermarkt übernommen. Doch sind sie zugleich mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut, die klassisch juristische Gebiete umfasst. Hier kann eine Beratung und Rückversicherung gerade im Wandel der Gesetzgebung und Rechtsprechung bei einem versierten und mit den Arbeitsprozessen im Büchermarkt vertrauten Anwalt für das Interesse aller Beteiligten notwendig werden.

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Prioritätsnachweis – Rechtssicherheit für Ihre Ideen und Werke

Sie wünschen einen offiziellen Nachweis Ihrer Urheberschaft, den Sie auch im Streitfall nutzen können? Dann benötigen Sie einen Prioritätsnachweis. Unter einem Prioritätsnachweis versteht man ein Dokument, mit dem der Tag der Erschaffung eines Werks rechtssicher nachgewiesen werden kann. Der Prioritätsnachweis schützt Ihre Ideen und Werke vor dem Zugriff Dritter, indem er den Zeitpunkt der Schöpfung dokumentiert. Wie das funktioniert erfahren Sie hier:

Womöglich kennen Sie die Situation: Sie haben etwas entworfen und möchten dies nun einem Kunden vorstellen. Ihre Idee wird zurückgewiesen findet sich jedoch kurze Zeit später im Portfolio des Kunden wieder. Zwar ist das Urheberrecht durch den Akt der Schöpfung auf Sie übergegangen, doch wie soll das nun im Streitfall nachgewiesen werden? Hier hilft ein sicherer Nachweis darüber, dass der Entwurf von Ihnen stammt: Der Prioritätsnachweis!

Wann ein Werk geschützt ist

Das Urheberrecht an einem Werk beginnt in dem Moment, in dem das Werk erschaffen wurde. Es muss sich also um eine „persönliche geistige Schöpfung“ nach § 2 Abs. 2 UrhG handeln. Geschützt werden durch das Urheberrecht damit im Bereich der Literatur nahezu alle Werke, vom Haiku bis zum mehrbändigen Epos. Eine Anmeldung oder Eintragung ist nicht notwendig.

Dieser Zeitpunkt ist später jedoch oftmals nicht mehr einfach rechtssicher nachweisbar. So können beispielsweise Streitigkeiten über den „echten“ Urheber entstehen. Unter anderem für solche Fälle wird ein Prioritätsnachweis als Beweis interessant.

Autor am Tippen

Was ein Prioritätsnachweis leistet

Mit einem Prioritätsnachweis wird ein sogenannter Urkundenbeweis geschaffen, der insbesondere zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll ein Zeitpunkt für die Existenz des Werks bewiesen werden, der möglichst nahe an dem tatsächlichen Schaffungszeitpunkt liegt. Zugleich soll aber auch bewiesen werden, wer der Urheber des Werkes ist. Eine andere Bezeichnung für den Prioritätsnachweis ist deshalb auch Urhebernachweis.

Wie wird ein solcher Nachweis angefertigt?

Neben einem Notar können Prioritätsnachweise/Urhebernachweise auch von Rechtsanwälten angefertigt werden. Dazu wird zum einen das Werk bzw. eine Kopie des Werks benötigt, zum anderen gibt der Künstler (z.B. der Autor eines Gedichts) eine eidesstattliche Versicherung ab, dass er der (alleinige) Urheber des Werks ist. Diese Informationen werden in einem Dokument aufgenommen, in dem auch der sogenannte Prioritätstag aufgenommen wird. Ein solcher Nachweis kann in späteren Verfahren nur schwerlich erschüttert oder gar widerlegt werden.

Das Vertrauen in „alte Tricks“, wie z.B. einen an sich selbst adressierten und per Einschreiben verschickten Brief, kann später zu unerwünschten Konsequenzen führen. Denn entgegen mancher Behauptungen sind diese kaum als Beweis geeignet.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Prioritätsnachweis/Urhebernachweis steht Ihnen die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gerne zur Seite. Wir erstellen Ihnen gerne ein rechtssicheres, unabhängiges Dokument, mit dem Sie nachweisen können, wann Sie eine Idee hatten oder ein Werk geschaffen haben.

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Wir können Ihnen helfen

Um Ihr Projekt als Autor oder Verlag auf ein sicheres Fundament zu stellen, ist eine vorherige rechtliche Prüfung ratsam. Hierbei helfen wir Ihnen!

Unser Expertenteam um Rechtsanwältin Rafaela Wilde steht Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) gerne für eine erste Einschätzung zur Verfügung.

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