Filme und TV-Serien werden gerne durch Fernsehsender künstlich verlängert. Viele Zuschauer denken, dass die kurze Wiederholung des vorherigen Filmblocks nach einer Werbeunterbrechung dazu dient, dass man durch eine kurze Wiederholung einfacher ins Film-Geschehen zurückfindet. Die Ausdehnung des Filmes jedoch findet vor allem aus kommerziellen Gründen statt, denn ein längerer Film bedeutet mehr Werbemöglichkeit und mehr Werbung somit mehr Geld für TV-Sender, meint Medienanwalt Christian Solmecke. Doch wie oft und wie lange darf im Fernsehen geworben werden? 

Ein jeder kennt es: Nahezu keinen Film und keine Serie können sich Zuschauer heute noch im Fernsehen anschauen, ohne dass die eigentlich vom Regisseur angedachte Dramaturgie durch schier endlose Werbeblöcke unterbrochen und damit oft zu Nichte gemacht wird. Nur wenige Regisseure konnten bislang ein komplettes Werbeverbot vertraglich durchsetzen. Schindlers Liste von Steven Spielberg beispielsweise wurde im deutschen Fernsehen ohne Werbung ausgestrahlt. Aktuell wurde in zahlreichen Internet-Foren über Werbeunterbrechungen bei der Serie Deutschland 83, die auf RTL ausgestrahlt wurde, diskutiert. Wir geben einen Überblick über die rechtliche Situation von Werbe-Einfügungen:

Werbung – Was gilt für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF?

Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Für öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter wie ARD und ZDF beträgt die Dauer der Werbung an Werktagen höchstens 20 Minuten im Jahresdurchschnitt. Zudem gilt, dass nicht genutzte Werbezeit nicht beliebig angespart werden kann, sondern sie darf höchstens an einem anderen Werktag bis zu 5 Minuten nachgeholt werden. Die Werbezeit ist dann in diesem konkreten Ausnahmefall auf maximal 25 Minuten limitiert. An Sonntagen und an anerkannten bundesweiten Feiertagen sowie täglich nach 20.00 Uhr dürfen Werbesendungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht ausgestrahlt werden.“

Was gilt für private Fernsehsender?

Anderes gilt für private Fernsehsender. Hierzu Christian Solmecke: „Bei den privaten Veranstaltern hingegen darf die Dauer der Werbung 20% der täglichen Sendezeit nicht überschreiten. Das bedeutet, dass die Fernsehsender, die den gesamten Tag senden, grundsätzlich pro Tag 4 Stunden und 48 Minuten an reiner Werbezeit zustehen. Hinzu kommt, dass die Werbezeitreglementierung nicht für Produktplatzierungen und Sponsorenhinweise gilt. Ein weiteres „Schlupfloch“ bieten zudem Programm-Trailer. Fernsehsender dürfen jederzeit Werbung für das eigene Programm machen. Werbeminuten werden den Sendern hierfür nicht entzogen.

Im Rundfunkstaatsvertrag ist zusätzlich festgeschrieben, dass Kino- und Fernsehfilme von 30 Minuten Länge rechtlich lediglich einmal unterbrochen werden dürfen. Handelt es sich jedoch um Serien, Reihen, leichte Unterhaltungssendungen oder Dokumentarfilme, darf im 20-Minutentakt unterbrochen werden.“

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TV-Werbetrick: Kurze Film-Wiederholung nach Werbeunterbrechung

„Durch die Wiederholung der letzten ein- bis zwei Minuten des vorherigen Filmblocks nach einer Werbeunterbrechung, beispielsweise einer TV-Serie wie der gerade aktuell ausgestrahlten RTL-Serie Deutschland 83, werden Serien “künstlich“ verlängert und die Sender sichern sich mehr Werbemöglichkeit. So kann oftmals mindestens ein Werbeblock mehr ausgestrahlt werden. Bares Geld für private TV-Sender. Bei Filmen ist das ähnlich: Nur alle 30 Minuten darf rechtlich gesehen Werbung gezeigt werden. Ist ein Film nur 87 Minuten lang, könnten somit lediglich zwei Werbeblöcke geschaltet werden. Wird der Film jedoch “künstlich” in die Länge gezogen, so kann ein Werbeblock mehr geschaltet werden“, so Medienanwalt Christian Solmecke.

Und Solmecke weiter: “Fernsehsender lassen sich heutzutage zahlreiche Tricks einfallen, damit während eines Filmes oder einer Serie mehr Werbung als eigentlich möglich untergebracht werden kann. Des Öfteren lassen TV-Sender gar einen ganzen Film langsamer laufen, oder sie senden nach jeder Werbeunterbrechung nochmals, wie erwähnt, zwei bis drei Minuten vom Ende des vorherigen Filmblocks. Ziel der Fernsehsender dabei ist es, die Bruttoprogrammlänge auf diese Weise über die magische Grenze von 90 oder 110 Minuten zu bringen, denn dann darf der Sender einen ganzen Werbeblock mehr einbauen.“

Der Zuschauer merkt davon kaum etwas, dennoch verlängert sich die Laufzeit teils erheblich und mehr Werbung darf rechtlich gezeigt werden. Mit einfachen Tricks umgehen Medien so die eigentlich schützenswerten Gesetze und Regelungen. Das sich das lohnt steht außer Frage, sicherlich nicht immer für die Zuschauer, aber mit Sicherheit für die jeweiligen Programmveranstalter. (TOS)

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