Seit dem 7. Juni 2022 gilt die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Danach müssen Online-Plattformen künftig nach behördlicher Aufforderung terroristische Online-Inhalte innerhalb einer Stunde entfernen. Kommen die Plattformen dem nicht nach, drohen empfindliche Geldstrafen. Zusätzlich soll der Schutz vor einer irrtümlichen Entfernung rechtmäßiger Online-Inhalte sowie der Opferschutz ausgebaut werden.

Terroristische Inhalte im Internet beschäftigen die internationale Politik bereits seit Jahren. So hatte die Kommission der Europäischen Union schon im Jahr 2018 eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorgeschlagen. Im Dezember 2020 wurde dann die Agenda zur Terrorismusbekämpfung angenommen, die im Schwerpunkt Maßnahmen zur Vorbeugung von Radikalisierung nicht nur durch Online-Inhalte, sondern zudem auch die Annahme der nun in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2021/748 als eine der wichtigsten Maßnahmen vorsah.

Durch die Verordnung, die bereits am 7 Juni 2021 in Kraft getreten aber erst seit gestern anwendbar ist, sollen Terroristen daran gehindert werden, ihre Propaganda im Internet zu verbreiten. So soll eine weitere Radikalisierungen gestoppt und schwere Gewalttaten verhindert werden.

Als unmittelbar geltendes Unionsrecht muss die Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Um eine ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung zu gewährleisten, mussten aber insbesondere Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten deutschen Behörden sowie die nationale Ausgestaltung der Sanktionsbestimmungen in Form von Bußgeldtatbeständen gesetzlich geregelt werden. Das Durchführungsgesetz für die EU-Verordnung sieht darüber hinaus Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor, die dessen Verhältnis zur neuen Terror-Verordnung klarstellen.

Zuständige Behörde für den Erlass von Entfernungsanordnungen sowie zur Überprüfung ausländischer Entfernungsanordnungen wird danach das Bundeskriminalamt sein. Es ist vorgesehen, dass das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben mit den Landesmedienanstalten zusammenarbeitet. Die Bundesnetzagentur soll die Durchführung spezifischer Maßnahmen der Hostingdiensteanbieter überwachen sowie Pflichtverstöße sanktionieren. 

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Online-Plattformen müssen Inhalte unverzüglich entfernen

Durch die EU-Verordnung werden Online-Plattformen künftig dazu verpflichtet, eine aktivere Rolle bei der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte zu übernehmen. Insbesondere müssen die Plattformen nach der sogenannten „Eine Stunde-Regel“ terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer behördlichen Entfernungsanordnung entfernen.

Die behördlichen Anordnungen müssen dafür aber sowohl eine Begründung, warum das konkrete Material als terroristischer Inhalt gilt, als auch detaillierte Informationen darüber enthalten, wie rechtlich gegen eine Entfernungsanordnung vorgegangen werden kann. Des Weiteren enthält die Verordnung strenge Garantien, um die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Information, zu gewährleisten. Laut Kommission hat dies zum Beispiel zur Folge, dass die Entfernung solcher Inhalte ausgeschlossen ist, die zu Bildungs-, Journalismus-, Kunst- oder Forschungszwecken verbreitet werden.

Außerdem sieht die Verordnung eine Vielzahl von strengen Vorkehrungen vor, die verhindern sollen, dass rechtmäßige Online-Inhalte irrtümlicherweise entfernt werden. Ebenso wichtig ist nach Ansicht der EU-Kommission der Schutz der Opfer und ihrer Familien, die Gefahr laufen, im Internet erneut mit diesen Straftaten konfrontiert zu werden.

Empfindliche Geldbußen bei Verstößen möglich

Durch die Verordnung werden die Mitgliedstaaten zudem dazu ermächtigt, Sanktionen gegen die Online-Plattformen zu verhängen, wenn sie terroristische Online-Inhalte nicht oder nicht rechtzeitig entfernen. Auch entscheiden die Mitgliedstaaten über die Höhe der Sanktionen, wobei diese in einem angemessenen Verhältnis zur Art des Verstoßes stehen müssen.

Zuletzt werden durch die neuen Vorschriften bestimmte “Transparenzpflichten” für Online-Plattformen und die nationalen Behörden festgelegt. Insbesondere müssen nun jährlich über die Menge der entfernten terroristischen Inhalte, die Ergebnisse von Beschwerden und Rechtsmitteln sowie die Anzahl und Art der gegen Online-Plattformen verhängten Sanktionen Bericht erstattet werden.

akh