Vorläufiger Sieg des DFB im Markenrechtsstreit gegen Real
10. September 2014
Nicht nur auf dem Fußballplatz ist der Deutsche Fußball-Bund (DFB) derzeit erfolgreich. Auch auf juristischem Terrain konnte der größte Sportverband der Welt vorerst einen Sieg verbuchen. Im Markenrechtsstreit gegen die Supermarktkette Real bestätigte das Landgericht (LG) München nun die einstweilige Verfügung. Dem Unternehmen ist somit bis auf Weiteres untersagt, T-Shirts und Matten mit einem Adler-Emblem zu verkaufen, welches dem des DFB ähnlich sieht.

Vorläufiger Sieg des DFB im Markenrechtsstreit gegen Real©liveostockimages-Fotolia
Einstweilige Verfügung gegen Real erlassen
Das Logo ist nach Ansicht der Richter dem DFB-Adler so ähnlich, dass eine Verletzung zu bejahen sei. Der DFB hatte in der Vergangenheit das Abzeichen umgeben mit einem Kreis und dem Schrift „Deutscher Fußball-Bund“ als Wort-Bild-Marke registriert.
Ganz bewusst hatte Real Produkte mit dem Adler auf den Markt offeriert. Man ist der Ansicht, dass ein Markenrecht des Verbandes schon deswegen nicht gegeben ist, weil laut Gesetz Staatswappen und Staatsflaggen generell nicht schützenswert sind. Fraglich ist noch, ob der DFB-Adler unter das Staatswappen fällt.
Endgültiges Urteil folgt
Da diese Entscheidung auf Antrag von Real vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) noch nicht gefällt wurde, bleibt ein endgültiges Urteil in dem Streit offen. Die Fragestellung stellt zugleich den Kern des gesamten Verfahrens dar. Ähnlichkeit der Adler hin oder her – wenn der schon gar keinen Markenschutz genießt, bestehen demnach auch keine Ansprüche des DFB.
In dieser Form ließ der Verband die Marke im November 2012 schützen. Daneben sind weitere Varianten geschützt, etwa eine farbige. Der zunächst bestehende Schutz anderer Formen wurde mittlerweile aber wieder aufgehoben. Der Schutz erstreckt sich auf die Verwendung des Logos auf vielen Waren, von Büroartikeln bis hin zu Waschmittelpackungen oder Zuckerwaren.
Kategorien: Markenrecht