Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Markenübertragung – Ablauf, Übergang und Vertrag

Marken sind nicht nur einfache Bezeichnungen oder Logos für Produkte und Dienstleistungen, sondern sie stellen wertvolle Vermögensgegenstände dar, die einen erheblichen Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens haben können. In diesem Kontext ist es wichtig zu verstehen, wie Markenrechte übertragen werden können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür gelten. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Markenübertragung, von den grundlegenden Übertragbarkeitsregeln bis hin zu spezifischen Vertragsdetails und gesetzlichen Regelungen.

Auf einen Blick

  • Marken sind übertragbar: Markenrechte können unabhängig vom Inhaber oder Unternehmen übertragen werden.
  • Unterschiedliche Übertragungsmöglichkeiten: Vollständige, teilweise oder spezifische Waren/Dienstleistungsklassen.
  • Vertragsabschluss: Schriftliche Vereinbarungen empfohlen; Rechtsanwälte können bei der Erstellung helfen.
  • Eintragung ins Markenregister: Nachweis der Übertragung beim Markenamt erforderlich; Gebühren können anfallen.

Marken sind grundsätzlich übertragbar

Markenübertragung

Markenrechte können, wie die meisten anderen Rechte auch, ohne weiteres übertragen werden. Das heißt, sie sind nicht an den Inhaber oder das benutzende Unternehmen gebunden.

Übertragungsfähig sind nicht nur eingetragene Marken, sondern auch Benutzungsmarken sowie notorisch bekannte Marken. Die gesetzliche Regelung trifft § 27 Markengesetz (MarkenG). Es muss nicht einmal die ganze Marke übertragen werden, sondern es ist möglich, die Marke nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, etwa bestimmte Nizzaklassen, zu übertragen und sich für die restlichen eingetragenen Produkte die Markennutzung vorzubehalten. Die Marke muss auch noch nicht im Markenregister eingetragen sein. Wenn der Markenantrag beim Markenamt (in Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)) eingegangen ist, kann auch der Anspruch aus diesem Antrag übertragen werden.

Nicht übertragungsfähig ist hingegen das Unternehmenskennzeichen. Dies liegt darin begründet, dass durch das Unternehmenskennzeichen nicht etwa eine Ware oder Dienstleistung beschrieben wird, wie es bei einer Marke der Fall ist, sondern es wird der Geschäftsbetrieb bezeichnet. Unternehmenskennzeichen und Geschäftsbetrieb sind daher derartig miteinander verknüpft, dass sie nur zusammen übertragen werden können.

Für eine Markenübertragung ist grundsätzlich ein Übertragungsvorgang und die Korrektur des Markenregisters erforderlich. Gegenstand der Übertragung ist dabei die bestehende Marke. Das heißt, der Erwerber kann auch die Priorität, also den Zeitpunkt der Markenanmeldung, gegen Dritte geltend machen.

Ein solcher Inhaberwechsel richtet sich dabei nach dem Recht in dem auch die Marke angemeldet wurde. Wenn eine deutsche Marke übertragen werden soll, so muss dies in der Regel nach deutschem Recht erfolgen, unabhängig davon, ob die Vertragsparteien in Deutschland ansässig sind.

Markenübertragungsvertrag

Im Rahmen der Markenübertragung verpflichtet sich der Markeninhaber regelmäßig per Vertrag dazu, die Marke zu übertragen. Die Übertragung ist dabei grundsätzlich formlos möglich, jedoch ist eine schriftliche Vereinbarung schon aus Beweisgründen zu empfehlen.

Für die Erstellung eines solchen Vertrages empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle wichtigen Aspekte mit einbezogen werden und sämtliche relevanten Erwägungen Beachtung finden. Gängig sind z.B. folgende Vereinbarungen:

  • Häufig wird zum Beispiel eine Teilzahlungsregelung vereinbart. Dabei wird typischerweise eine erste Rate nach Vertragsschluss bezahlt und eine zweite nachdem die Übertragung der Marke erfolgt ist. So lassen sich die Risiken der Markenübertragung sehr gleichmäßig verteilen.
  • Ebenso wird häufig eine Freistellung von der Haftung zu Gunsten des Veräußerers festgelegt. Dabei werden bestimmte Garantien vom Veräußernden gegeben, dass beispielsweise kein Widerspruch zum Zeitpunkt der Markenübernahme vorliegt. Im Gegenzug kann der Erwerber solche später beginnenden Verfahren jedoch nicht als Rechtsmängel gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Übergang einer Marke kraft Gesetzes

Marken können jedoch auch kraft Gesetzes übergehen, in der Regel im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Dies ist bei natürlichen Personen die Erbfolge. Bei juristischen Personen erfolgt die Übertragung kraft Gesetzes meist zusammen mit dem Übergang des Geschäftsbetriebs. Das heißt, wenn ein ganzes Unternehmen übertragen wird, gehen auch sämtliche Marken des Unternehmens grundsätzlich mit über. Jedoch können die Marken auch von dem Unternehmen vorher separat veräußert werden.

Eintragung ins Markenregister

Für die Eintragung der neuen Inhaberschaft ist ein Antrag beim Markenamt (in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)) erforderlich. Diesem gegenüber ist auch die Übertragung nachzuweisen. Dies soll die inhaltliche Richtigkeit des Registers erhalten.

Die Umschreibung einer Marke ist dabei grundsätzlich kostenlos, wenn die Marke komplett übertragen wird. Wenn jedoch nur eine Teilübertragung erfolgen soll, also die Marke nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen abgegeben werden soll, wird eine Gebühr von 300,00 Euro fällig. In diesen Fällen kann daher eine Lizenzvereinbarung eine gute Alternative darstellen.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Die Marke ist ein wesentlicher wirtschaftlicher Wert, der auch gehandelt werden kann. Hierbei gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten, eine Übertragung zu gestalten. Angesichts der finanziellen Bedeutung der Marken empfiehlt es sich, die Hilfe eines Rechtsanwaltes zu suchen, der sich im Markenrecht auskennt. Dies sind typischerweise Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an oder nutzen Sie unser kostenloses Kontaktformular.

Zeitersparnis
Es gibt viele Möglichkeiten der Übertragung einer Marke. Kontaktieren Sie uns jetzt und sparen Sie Zeit.

Jahrelange Erfahrung
Kilian Kost und sein erfahrenes Team kümmern sich um Ihre Markenübertragung und berät Sie kompetent, dank der jahrelangen Erfahrung.

Individuelle Beratung
Sie wollen eine Marke erwerben? Wir helfen Ihnen dabei und schauen uns Ihren individuellen Fall an und beraten Sie gerne.

Wir sind bekannt aus


Unternehmer, Freelancer & Selbstständige aufgepasst:

Ab sofort gibt es unseren beliebten Newsletter zu aktuellen Entscheidungen, anstehenden Rechtsänderungen und hilfreichen Rechtstipps auch speziell für Unternehmen.

Egal ob wichtige Änderungen für Kennzeichnungspflichten, Anmeldungen einer Marke, rechtssichere Datenschutzerklärungen oder wegweisende Änderungen im Arbeitsrecht – wir stehen an Ihrer Seite und Sie bleiben immer auf dem Laufenden.

Zur Anmeldung →

Aktuelle Artikel zum Thema Markenrecht


Urteil zum Drogenbaron: “Pablo Escobar” kann nicht als Marke eingetragen werden

  • 17.04.2024

Inhalt Pablo Escobar nicht eintragungsfähig Pablo Escobar in einer Reihe mit Fack Ju Goethe Der Name des weltweit berüchtigten Drogenbosses “Pablo Escobar” darf in der EU nicht als Name werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, entschied das EuG. Der Name Pablo Escobar kann nicht als […]

New Yorker vs. BIW Invest: ,,Compton‘‘ bleibt geschützte Marke

  • 15.03.2024

Inhalt Nichtigkeitserklärung der Marke ,,Compton‘‘ durch EUIPO Nichtigkeitserklärung war ein Fehler ,,Compton‘‘ bleibt eine Marke WBS.LEGAL – Ihre Experten im Markenrecht Das EuG hat einen markenrechtlichen Streit zwischen den Modehändlern New Yorker und BIW Invest entschieden. Der Begriff ,,Compton” erfülle die rechtlichen Anforderungen für einen Markenschutz. Das Europäische Gericht […]

Schlappe für Real Madrid und Co.: „Super League“ muss neuen Namen finden

  • 15.03.2024

Inhalt „Super League“ -der dänischen Superliga zu ähnlich EuGH entschied zur Super League bereits 2023 Die geplante europäische “Super League” muss sich aufgrund einer Entscheidung des EUIPO umbenennen. Die Klage dänischer Vereine führte dazu, dass die Bezeichnung “Super League” aufgrund der bereits existierenden “Superliga” in Dänemark nicht verwendet werden […]