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Alles zur Markenanmeldung

Die Markenanmeldung ist für Gründer oft der erste Schritt in eine erfolgreiche Zukunft. Doch was bringt überhaupt eine Markenanmeldung? Wie viel kostet sie? Wie lange dauert das Verfahren? Und welche Schritte müssen bzw. sollten vorab durchgeführt werden, damit die Marke auch erfolgreich eingetragen werden kann. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich Markenanmeldern stellen, erhalten Sie bei uns.

Auf einen Blick

  • Vorteile des Markenschutzes: Nur der Markeninhaber hat das Recht zur Nutzung; Schutz gilt für zehn Jahre und kann verlängert werden.
  • Markenschutz erlangen: Durch Benutzung, notorische Bekanntheit oder Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und anderen internationalen Ämtern.
  • Vorbereitung der Anmeldung: Umfangreiche Markenrecherche, Prüfung der Eintragungsfähigkeit und Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sind notwendig.
  • Nationale und internationale Anmeldung: Anträge können national beim DPMA, europaweit beim EUIPO oder international bei der WIPO eingereicht werden.
  • Kosten: Die Amtsgebühren für eine deutsche Marke beginnen bei 300,00 Euro können aber bei einer internationalen Registrierung bei der WIPO auch deutlich höher ausfallen.

Expertenhilfe bei Markenanmeldung

Die Welt der Marken kann komplex und verwirrend sein, besonders wenn Sie sich auf dem Gebiet nicht auskennen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den Prozess zu vereinfachen und Sie kompetent bei der Markenanmeldung zu unterstützen.

Warum sollte ich meine Marke anmelden?

Für Gründer stellt sich häufig die Frage, warum sie eine Markenanmeldung vornehmen sollten. Was bedeutet der Markenschutz und welche Vorteile gewährt die Marke? Mit der Marke lassen sich bestimmte Bezeichnungen quasi „patentieren“. Das bedeutet, dass die Benutzung der Marke nur dem Markeninhaber zusteht.

Das Markenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz, geschützt sind also in erster Linie geschäftliche Handlungen. Der Markenschutz gilt nach erfolgreicher Anmeldung zunächst zehn Jahre, kann danach aber beliebig oft verlängert werden.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

Das deutsche Markenrecht kennt drei Möglichkeiten, wie Waren oder Dienstleistungen Markenschutz erlangen.

Markenschutz kann durch

  • Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr (§ 4 Nr. 2 MarkenG)
  • notorische Bekanntheit (§ 4 Nr. 3 MarkenG)
  • Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) (§ 4 Nr. 1 MarkenG)

erreicht werden.

Dies bedeutet, dass eine Anmeldung beim Markenamt nicht erforderlich ist, um einen Markenschutz zu erreichen. Marken die so bekannt wie Amazon oder Facebook sind, wären auch als Marken geschützt, wenn sie nicht in den entsprechenden Registern hinterlegt wären. Jedoch muss für eine Geltendmachung der Markenrechte die Verkehrsgeltung nachgewiesen werden. Dies ist meist sehr aufwendig und teuer, daher ist der sicherste und schnellste Weg, die Marke beim DPMA oder einem anderen Register anzumelden und eintragen zu lassen.

Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, sollten Sie zunächst eine umfassende Markenrecherche durchführen, die Eintragungsfähigkeit prüfen und ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen.

Eine Markenanmeldung kann sowohl national, europaweit als auch international erfolgen. Dabei sind die Markenanträge an das jeweils zuständige Markenamt zu richten. Auf nationaler Ebene ist für Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München zuständig.

Eine Unionsmarke mit Wirkung für die Europäische Union (EU) kann beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante beantragt werden.

Schließlich kann eine Marke auch international bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf registriert werden.

1. Die Markenrecherche

Die Markenrecherche bzw. Firmennamenrecherche ist der erste Schritt bei einer Markenanmeldung. Es wird dabei überprüft, ob die Marke in der Form man sie eintragen will bereits von einem anderen als Marke oder Firmenname verwendet wird. Diese Identitätsrecherche reicht jedoch noch nicht aus, da auch eine ähnliche Marke das eigene Markenprojekt gefährdet.

Bei einer Markenkollision hat grundsätzlich die ältere Marke Priorität. Das heißt, wenn die eigene neuere Marke mit einer älteren identisch oder verwechselbar ist, kann der Inhaber der älteren Marke die Löschung der neueren verlangen. Daher sollte vor dem Markenantrag eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden.

2. Die Eintragungsfähigkeit prüfen

Bevor man den Markenantrag einreicht, sollte auch überprüft werden, ob die Marke eintragungsfähig ist. Diese Eintragungsfähigkeit wird vom Markenamt von Amt wegen geprüft und kann dazu führen, dass der Markenantrag scheitert.

3. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Im Markenantrag muss ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthalten sein. Darin definiert der Markenanmelder, für welche Produkte er die Marke nutzen möchte und entsprechenden Schutz beansprucht. Die sogenannte Nizza-Klassifikation teilt dabei alle Waren und Dienstleistungen in Klassen ein. Bei der Erstellung des Verzeichnisses muss also entschieden werden, in welchen und wie vielen Klassen die Marke beantragt werden soll. Abwägen muss man dabei die Waren, die man unter der Marke anbieten möchte und die Kosten, da mehr Klassen in der Regel mit höheren Anmeldekosten verbunden sind.

Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich Sie jederzeit bei der Schaffung, Verteidigung und Kommerzialisierung Ihrer Kennzeichnungsrechte. Wir beraten Sie gerne auch bereits vor der Registrierung Ihrer Marke(n) zu Fragen der Schutzfähigkeit, des Schutzbereichs und eventueller Konflikte mit bereits bestehenden Marken. Gemeinsam sichern wir Sie bestmöglich ab und achten dabei immer auch auf die wirtschaftlichen Aspekte.

Kilian Kost Rechtsanwalt | Gesellschafter, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Die Bearbeitung einer Markenanmeldung kann je nach Markenamt einige Wochen oder aber 9 Monate in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch in der Regel auch ein beschleunigtes Verfahren mit dem sich die Verfahrensdauer wesentlich verkürzt.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten für eine Markenanmeldung setzen sich zusammen aus den Amtsgebühren und den Ausgaben für Berater, Anwälte und sonstige Unterstützung. Die Amtsgebühren für eine deutsche Marke beginnen bei 300,00 Euro können aber bei einer internationalen Registrierung bei der WIPO auch deutlich höher ausfallen. Anwälte bieten Markenanmeldungen häufig für ein Pauschalhonorar an, so dass der Markenanmelder die volle Kostenkontrolle behält

Brauche ich einen Rechtsanwalt für die Markenanmeldung?

Den Markenantrag kann man grundsätzlich selbst einreichen, jedoch sollte angesichts der großen wirtschaftlichen Konsequenzen und mitunter nicht unkomplizierten Sachverhalte, darüber nachgedacht werden einen Rechtsanwalt mit der Vertretung gegenüber dem Markenamt zu betrauen.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Mit einer gut vorbereiteten Markenanmeldung erhalten Sie unkompliziert Ihre Markenurkunde und einen wirtschaftlichen Wert in Form ihrer Marke. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich dabei viele Schwierigkeiten ersparen.

Wenn wir Sie bei einer Markenanmeldung unterstützen können, freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Unser Leistungsspektrum bei Markenanmeldungen umfasst insbesondere:

  • Durchführung einer Markenrecherche
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke
  • Markenanmeldung / Antrag
  • Vertretung gegenüber dem Markenamt
  • Verteidigung im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung

Rufen Sie uns einfach unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an, oder verwenden Sie unser kostenloses Kontaktformular.

Markenanmeldung: Mit Expertise zum Erfolg

  • Hohe Erfolgsrate: In den letzten Jahren konnten wir knapp 1.000 Marken unserer Mandate erfolgreich anmelden und eintragen.
  • Die Expertise zählt: Durch gründliche Ähnlichkeitsrecherchen minimieren wir das Ablehnungsrisiko.
  • Häufige Fallstricke: Wir helfen, typische Fehler wie unzureichende Unterscheidungskraft oder falsche Nizza-Klassifizierung zu vermeiden.
  • Erstversuch Erfolg: Mit unserer Expertise schaffen es 9 von 10 Mandanten, ihre Markenanmeldung beim ersten Versuch erfolgreich zu registrieren.

Schwierigkeiten ersparen
Die Richtige Wahl der Nizza-Klassen ist essentiell bei der Anmeldung, denn diese können nicht mehr ergänzt werden. Mit unserer Hilfe können Sie sich damit verbundene Schwierigkeiten ersparen.

Experten
Kilian Kost und sein erfahrenes Team helfen Ihnen gerne beim Antrag und beraten Sie kompetent, dank der jahrelangen Erfahrung bei zahlreichen Markenanmeldungen.

Individuelle Beratung
Wir schauen uns Ihren individuellen Fall an und würden uns freuen, wenn wir Sie bei Ihrer Markenanmeldung unterstützen dürfen.

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