Apple vs. Samsung: Verfahren in Düsseldorf ausgesetzt
30. Oktober 2012
Das Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht, in dem Apple ein Verkaufsverbot von Samsung-Smartphones erwirken wollte, wurde ausgesetzt, da die Richter zunächst eine Entscheidung des Europäischen Markenamtes abwarten wollen. Samsung hatte dort beantragt Apples Geschmackmuster zu löschen.

Bildnachweis: Samsung Galaxy Tab | Erik Hörnfeldt | CC BY 2.0
In dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ging es um ein von Apple angestrebtes Verfahren zu einem Verkaufsverbot von Samsung-Smartphones, da diese das Geschmacksmuster Apples verletzen.
Aus den gleichen Gründen wurde bereits Ende September 2012 eine Entscheidung zu einem Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab ausgesetzt.
Wann das Urteil des Europäischen Markenamtes ansteht ist noch nicht bekannt. Es wird aber für die gesamte EU gelten, betrifft jedoch keine Funktionspatente.
Der Court of Appeal in London entschied vor wenigen Tagen, dass Samsung das iPad nicht kopiert habe, mit der Begründung, dass der Gesamteindruck anders sei.
Nach einer Anordnung in diesem Urteil muss sich Apple nun öffentlich bei Samsung in Großbritannien entschuldigen.
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Kategorien: Markenrecht