Ausgerechnet in den USA muss Apple gegen seinen Konkurrenten Samsung eine Niederlage einstecken. Ein Gericht erließ nicht die begehrte einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von einigen Galaxy-Smartphones.

Bildnachweis:/Samsung Galaxy Tab/3 Sverige-Erik Hörnfeld/CC BY 2.0/some rights reserved

Wie wir bereits berichtet haben, hat Apple gegen Samsung unter anderem in Deutschland sowie in Australien ein vorläufiges Verkaufsverbot bezüglich des Galaxy Tab 10.01 erwirkt. Allerdings sind diese Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. In den Verfahren geht es vor allem darum, ob Samsung die Markenrechte von Apple verletzt hat. Apple steht auf dem Standpunkt, dass dies insbesondere aufgrund der großen Ähnlichkeit mit dem Design des iPods der Fall sei.

Laut einer Meldung unter anderem bei stern.de, Spiegel Online sowie bei golem.de soll ein US-Bezirksgericht in San Jose den Erlass der von Apple geforderten einstweiligen Verfügung – und somit eines Verkaufsverbotes – abgelehnt haben. Die zuständige Richterin soll das damit begründet haben, dass Apple durch den weiteren Verkauf von einigen Galaxy-Smartphones (inklusive des Galaxy Tab 10.01) kein großer Schaden entstehen würde- und es infolgedessen an der Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung fehlt. Die Verhandlung in der Hauptsache soll allerdings erst im Sommer 2012 beginnen.

Nach unserer Einschätzung hat Samsung auch im Hauptsacheverfahren gute Erfolgschancen. Denn die Funktionalität eines Tablet-Computers lässt den Designern wenig Spielraum. Infolgedessen müssen bereits kleinere Änderungen ausreichen, um eine Neuartigkeit zu begründen. Derartige Unterschiede lassen sich anhand der derzeit bekannten Produktfotos von Samsung durchaus ausmachen.

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