Apple versucht auch in Australien den Vertrieb des Galaxy Tab 10.01. zu verhindern. Dies scheint dem Unternehmen auch gelungen zu sein. Ein endgültiges Wort ist in dieser Angelegenheit aber noch nicht gesprochen.

Bildnachweis:/Samsung Galaxy Tab/3 Sverige-Erik Hörnfeld/CC BY 2.0/all rights reserved

Wie wir bereits berichtet haben, hatte Apple gegen Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf im August 2011 die begehrte einstweilige Verfügung erwirkt, wonach für Samsung ein deutschlandweites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 besteht. Das Landgericht Düsseldorf änderte seine Ansicht aufgrund des zwischenzeitlich eingelegten Widerspruches von Samsung nicht. Es entschied mit Urteil vom 09.09.2011 (Az. 14c O 194/11), das die einstweilige Verfügung bestehen bleibt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil derzeit ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 20 U 175/11 anhängig ist.

In Australien schien es für Samsung besser auszusehen. Dort hob am 30.11.2011 laut Reuters.de zunächst ein Gericht die von Apple erwirkte einstweilige Verfügung auf. Es entschied, dass Samsung ab dem 02.12.2011 das Galaxy Tab 10.01 in Australien vertreiben darf.

Doch die Freude für Samsung über den vermeintlichen Sieg währte nicht lange. Aufgrund des von Apple eingelegten Rechtsmittels hat nämlich der Oberste Gerichtshof laut focus.de entschieden, dass das Vertriebsverbot vorläufig bestehen bleibt. Samsung erklärte, dass es gegen diese Entscheidung vorgehen möchte.

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