Apple gegen Apfelkind: Konzern macht Rückzieher
01. Oktober 2013
Die Betreiberin von dem Bonner Cafe Apfelkind konnte sich anscheinend gegenüber dem Weltkonzern Apple behaupten und ihren Apfel als Logo weiter verwenden.

Apple gegen Apfelkind: Konzern macht Rückzieher ©-Thomas-Jansa-Fotolia
Als die Betreiberin von dem Kinder Cafe ihr Logo – einen roten Apfel in dem ein weißer Kinderkopf zu sehen ist – beim deutschen Patent-und Markenamt als geschützte Marke am 28.04.2011 unter der Registriernummer 302010061782 eintragen ließ, gab es Ärger. Apple legte hiergegen am 28.09.2013 Widerspruch ein und verlangte, dass sie dieses Symbol nicht mehr verwendet. Der Konzern berief sich darauf, dass angeblich eine allzu große Ähnlichkeit mit ihrem Apfel-Symbol und damit eine Verwechslungsgefahr bestehen würde.
Apple bestand schließlich auf den Abschluss eines Vergleichsvertrages. Dieser sah unter anderem vor, dass die Betreiberin zum Stillschweigen über die Verhandlungen verpflichten würde. Sie weigerte sich jedoch, einen solchen Vergleich abzuschließen.
Kürzlich die Kehrtwende: Apple nahm am 20.09.2013 unversehens den eingelegten Widerspruch zurück. Der Eintrag der Marke steht daher wohl nichts mehr im Wege.
Unternehmer sollten bei der Wahl von einem bestimmten Logo etwa als Wortmarke oder Bildmarke aufpassen, damit sie keinen teuren Markenrechtsstreit riskieren. Wir unterstützen Sie auf Nachfrage gerne.
Kategorien: Markenrecht