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Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Mit kostenloser Erstberatung

Anwalt für Urheberrechtsverletzung

Sie suchen einen Anwalt, der auf das Urheberrecht spezialisiert ist? Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten? Haben Sie z.B. ein Bild ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht, einen Film, Musik oder Spiele in einer Tauschbörse gedownloadet? Haben Sie Fragen zu Bildlizenzen und Ihren Rechten als Urheber? Wir helfen Ihnen und beraten Sie kompetent in allen Fragen rund um das Urheberrecht.

Wir vertreten seit Jahren erfolgreich zahlreiche Filesharer und sind auch für Sie da!

Wie Sie auf die Abmahnungen richtig reagieren:

  • Keine Zeit verstreichen lassen. Sie sollten direkt reagieren!
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt, die von beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie diese NICHT einfach unterschrieben zurück. Sonst ergeben sich unter Umständen gravierende Nachteile.
  • Holen Sie sich Hilfe vom spezialisierten Anwalt. Es lohnt sich! Tausende Abgemahnte konnten wir bereits zum richtigen Vorgehen gegen das Abmahnschreiben beraten und auch für Sie finden wir den richtigen Weg.

Kostenloser Erstkontakt

Um Ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen und mit dem Ziel, Sie vor unnötigem Ärger und Kosten zu bewahren, nutzen Sie jetzt den kostenlosen Erstkontakt. Rufen Sie uns hierzu jetzt einfach unter der 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an. Wir helfen Ihnen auch an einem Samstag oder Sonntag weiter! Alternativ können Sie das obenstehende Formular ausfüllen.

In den allermeisten Fällen sind die Forderungen, die in den Abmahnschreiben gestellt werden, zu hoch gegriffen.

 FAQ zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Abgemahnte sollten auf keinen Fall voreilig die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese kann in den meisten Fällen noch zu Gunsten des Abgemahnten abgeändert werden (sog. Modifizierte Unterlassungserklärung). Die Abänderung sollte am besten von einem Anwalt verfasst werden, da sonst die Gefahr droht, dass die Unterlassungserklärung nicht von der Gegenseite akzeptiert wird und die Frist verstreicht.

Wenn die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert wird, kann die Gegenseite ein so genanntes einstweiliges Verfügungsverfahren anstrengen. Ein solches Verfahren ist mit immensen Kosten und rechtlichen Risiken verbunden und sollte zwingend vermieden werden. Zudem sind auch häufig die Schadensersatzkosten zu hoch angesetzt. Auch hier lohnt sich eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.
Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt und die geltend gemachten Kosten begleicht, verpflichtet sich über Jahre, die Urheberrechte an dem genannten Werk zu achten. Sollte jemals wieder das gleiche Werk heruntergeladen oder veröffentlicht werden, drohen meist hohe Vertragsstrafen. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung mit Hilfe eines Anwalts ist somit dringend anzuraten.
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage, raten wir davon ab, den Kopf in den Sand zu stecken und nichts zu unternehmen. Insbesondere wenn die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert wird, kann die Gegenseite hier ein so genanntes einstweiliges Verfügungsverfahren anstrengen. Ein solches Verfahren ist mit immensen Kosten und rechtlichen Risiken verbunden und sollte zwingend vermieden werden. Insofern raten wir zumindest zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Ob die Schadensersatzforderungen gezahlt werden müssen, ist eine andere Frage. In vielen Fällen sind die Forderungen zumindest erheblich überzogen.

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