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Sixt-Leasingvertrag widerrufen

So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Sixt-Leasingvertrag widerrufen: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Sie haben ihr Fahrzeug bei Sixt geleast und wollen es trotz abgelaufener „14-Tage-Widerrufsfrist“ zurückgeben? Ein sensationelles Urteil macht es möglich. Für die meisten Leasingnehmer der Sixt Leasing SE heißt das: Sie können ihre Raten komplett zurückfordern!

Unseres erfahrenes Team aus Rechtsanwälten übernimmt den Fall für Sie. Füllen Sie unser Formular aus und wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei!

Treten Sie vom Leasing zurück und erhalten Sie die Raten zurück:

  1. Füllen Sie das Formular mit den nötigen Daten aus.
  2. Wir prüfen Ihren Leasing-Vertrag komplett kostenfrei und melden uns bei Ihnen.
  3. Sie können vom Leasing-Vertrag einfach zurücktreten
  4. Sie bekommen die Leasingraten komplett erstattet und müssen keine Nachzahlung, etwa für Zusatzkilometer, leisten

Wie profitiere ich von dem Urteil?

Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, noch ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder Benziner handelt. Widerruft man seinen Leasingvertrag wirksam, so erhält man nicht nur seine gesamten Raten zurück, sondern auch die komplette Anzahlung. Zudem haftet der Leasingnehmer auch nicht für Schäden, Verschleiß oder einen sonstigen Wertverlust am Fahrzeug. Damit ist klar: Die Sixt Leasing SE bzw. andere Leasinggeber können bei der Rückgabe des Fahrzeugs keinerlei Nachzahlungen verlangen – und zwar weder für Schäden noch für etwaige Mehrkilometer.

Hintergrund des Widerrufsjokers ist ein Urteil des OLG München. Sixt habe den klagenden Verbraucher nicht klar und deutlich über die Rechtsfolgen des Widerrufs informiert und deshalb sei der Vertrag rückabzuwickeln. Das bahnbrechende Urteil hat der Leasingnehmer vor dem Oberlandesgericht (OLG) München im Juni 2020 erstritten, nachdem er mit seinem Fahrzeug bereits über 40.000 Kilometer gefahren war. Das Gericht erkannte die Widerrufsbelehrung im Leasingvertrag der Sixt Leasing SE als fehlerhaft an. Und bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf konnte deshalb auch über ein Jahr nach Abschluss des Vertrags noch wirksam erfolgen. Denn die Widerrufsinformation enthalte widersprüchliche Angaben zu den Widerrufsfolgen, was die Frist der Rückgabe des Fahrzeugs betreffe. Mehr Informationen zu dem Urteil erhalten Sie hier.
Wenn Sie von Ihrem Leasingvertrag zurücktreten wollen, erhalten Sie alle Kosten – samt Leasingraten und Anzahlung zurück. Und das, obwohl die vermeintliche 14-Tage Widerrufsfrist schon abgelaufen ist. Besonders erfreulich: Sie müssen sich für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Füllen Sie einfach das obenstehende Formular aus und weir informieren Sie über die nächsten Schritte. Die Prüfung Ihres Vertrags ist natürlich kostenfrei.
Die Folgen dieses Urteils, sobald Sie vom Widerruf Gebrauch machen:
  • Der Leasingnehmer gibt sein Auto zurück.
  • Der Leasingnehmer bekommt dafür alle bereits gezahlten Leasingraten erstattet.
  • Der Leasingnehmer muss den Leasingvertrag nicht weiter bedienen.
  • Besonders erfreulich: Der Leasingnehmer muss sich für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Über WILDE BEUGER SOLMECKE

Seit über dreißig Jahren berät die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Unternehmen, Akteure der Kreativwirtschaft und Privatpersonen in vielen Rechtsbereichen. So sind wir inzwischen auch auf das IT- und Internetrecht, den Datenschutz, E-Commerce, das Wettbewerbs-, Marken-, Arbeits- und Verkehrsrecht spezialisiert. Mit Sitz im Herzen von Köln agieren wir bundesweit.

Unsere renommierten und erfahrenen Rechtsanwälte um Rechtsanwalt und Partner Christian Solmecke haben bereits hunderte Widerrufsverfahren erfolgreich geführt.