Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

"Novemberhilfen" 2020

So erhalten Sie Ihre Corona-Unterstützung

“Novemberhilfen” 2020: So erhalten Sie Ihre Corona-Unterstützung

Mit der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020“ werden Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind

Die Antragstellung der Corona-Hilfen ist bereits möglich. Die Anträge müssen durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.

Wir helfen Ihnen dabei!

  1. Füllen Sie das Formular mit den nötigen Daten aus
  2. Wir melden uns bei Ihnen mit allen Informationen
  3. Wir prüfen und stellen den Antrag und Sie erhalten unkompliziert die Corona-Leistungen

Weitere Informationen

Die Wirtschaftshilfen (Novemberhilfe) gelten für alle betroffenen Unternehmen und Soloselbständige im Corona-Lockdown. Hier haben wir weitere Informationen für Sie zusammengetragen.

Antragsberechtigt sind diejenigen Unternehmen und Selbständigen, die von den temporären Schließungsverordnungen der Länder betroffen sind, ihren Geschäftsbetrieb also einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen) oder 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).

Allerdings müssen die Anträge durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Soloselbständige sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, wenn der Förderhöchstsatz EUR 5.000 nicht übersteigt.

Die Novemberhilfe umfasst eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 pro Woche der Schließungen bei Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern. Junge Unternehmen und Startups, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können 75% der Umsätze des Monats Oktober 2020 erhalten.
Die Coronakrise ist zweifelsohne die größte Bewährungsprobe seit Gründung der Bundesrepublik. Das gilt neben Einschränkungen für die Gesellschaft, vor allem auch für die Wirtschaft. Ein kleiner Trost für die betroffenen Unternehmen ist das einmalige Hilfspaket,  welches die Bundesregierung und Ländervertreter in dieser Situation geschnürt haben. Indem der Bund verspricht, einen Großteil der Umsatzeinbußen für im Rahmen der Pandemiebekämpfung geschlossene Unternehmen zu ersetzen, ist dieses Paket wirtschaftlich reizvoll. Daher sollten Unternehmen rechnen, bevor sie gegen die Corona-Maßnahmen klagen.
Ja. Bei den Corona Soforthilfen im März hat der Bund eine hohe Zahl von missbräuchlich gestellten Anträgen festgestellt. Deshalb prüfen Rechtsanwälte als dritte Instanz nun alle Anträge vorab. Gleichzeitig verspricht der Bund danach eine unkomplizierte und schnelle Auszahlung.

Über WILDE BEUGER SOLMECKE

Seit über dreißig Jahren berät die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Unternehmen, Akteure der Kreativwirtschaft und Privatpersonen in vielen Rechtsbereichen. So sind wir inzwischen auch auf das IT- und Internetrecht, den Datenschutz, E-Commerce, das Wettbewerbs-, Marken-, Arbeits- und Verkehrsrecht spezialisiert. Mit Sitz im Herzen von Köln agieren wir bundesweit.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen Ihnen auch gerne bei der Antragstellung für Ihre Corona-Hilfen. Melden Sie sich einfach bei uns.