VW und die Verbraucherzentrale waren im Dieselskandal kurz vor einem Vergleich über 830 Millionen Euro. Dieser scheiterte dann aber urplötzlich am 14.02.2020. Nun wendet sich VW unter Umgehung der Musterfeststellungsklage (MFK) an seine Kunden und bietet diesen direkt und ohne die Verbraucherschützer einen Vergleich an. Welche Rechtsansprüche VW Kunden jetzt haben, beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke:

WICHTIGES UPDATE

Volkswagen und Verbraucherschützer haben am 28.02.2020 eine gemeinsame Lösung zur Entschädigung von Hunderttausenden Dieselkunden gefunden. Alle Infos zur neuen Entwicklung erhalten Sie unter dem folgenden Link:

👉 Vergleich in der Musterfeststellungsklage: VW und Verbraucherschützer einigen sich – Das müssen Sie jetzt wissen! 👈

VW umgeht MFK und bietet Kunden Vergleich an

Am Nachmittag platzte die Bombe: VW wendet sich über die eigens eingerichtete Webseite https://vergleich.volkswagen.de/de.html direkt an seine Kundinnen und Kunden und umgeht damit die MFK. Dort teilt VW mit, dass die gescheiterten Verhandlungen nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen dürfe.

Und dann folgt der VW-Hammer:

„Deshalb bieten wir Ihnen den bereits ausgehandelten Vergleich jetzt auch ohne die Unterstützung des vzbv an.“ So lautet es auf der VW-Seite.

Wer die folgenden Fragen mit Ja beantworten kann, soll eine Vergleichszahlung erhalten können:

  1. Haben Sie einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen EA 189 erworben?
  2. Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet?
  3. Hatten Sie beim Erwerb des Fahrzeugs ihren Wohnsitz in Deutschland?
  4. Haben Sie ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft?
  5. Sind Sie aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs?

Lohnt ein Vorgehen? Nutzen Sie unseren Rückerstattungsrechner

Am 25. Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass VW seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat – und das bedeutet Schadensersatz. Sie wollen Ihre individuellen Erfolgsaussichten im Dieselskandal prüfen? Dann nutzen Sie unseren Rückerstattungsrechner und rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (kostenfreie Ersteinschätzung bundesweit) an. Wir beraten bundesweit – auch samstags und sonntags. Nutzen Sie vorab unseren Rechner. So können wir Ihnen zielführend beratend zur Seite stehen.

Zum Rückerstattungsrechner

Mit unserem Rückerstattungsrechner können sich Betrogene im VW-Diesel-Skandal ausrechnen, wie viel sie für ihr manipuliertes Fahrzeug noch von VW erhalten. Liegt der Wert höher als der aktuelle Marktwert, lohnt sich auch jetzt noch eine Klage gegen VW.

Patrick KiargaRechtsanwalt bei WILDE BEUGER SOLMECKE

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus

Das müssen Kunden jetzt wissen! RA Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen

Theoretisch kann jeder, der vom Dieselskandal betroffen ist, mit VW einen Vergleich schließen. In einem ersten Schritt filtert der Autokonzern nun aber bestimmte Kunden heraus, bei denen das Prozessrisiko für VW besonders hoch ist. Auf der Webseite heißt es dazu: „Wer die folgenden Fragen mit Ja beantworten kann, soll eine Vergleichszahlung erhalten können:

1.       Haben Sie einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen EA 189 erworben?

2.       Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet?

3.       Hatten Sie beim Erwerb des Fahrzeugs ihren Wohnsitz in Deutschland?

4.       Haben Sie ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft?

5.       Sind Sie aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs?“

Offenbar geht VW davon aus, dass Kunden, die ihr Auto erst in 2016 erworben haben, kein Anspruch mehr zusteht. Schon in der Vergangenheit hatte der Autokonzern die Rechtsauffassung vertreten, dass spätestens Ende 2015 jedem in Deutschland die Abgasthematik bekannt war. Der Grund dafür sei eine ad-hoc-Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Logische Konsequenz aus Sicht von VW: Wer von den manipulierten Motoren wusste und trotzdem noch gekauft hat, kann auch nicht getäuscht worden sein. Aus meiner Sicht entbehrt das jeder rechtlichen Grundlage. Mitnichten hatte der Dieselskandal in 2015 schon ein solches Ausmaß erreicht, dass jeder Käufer davon Kenntnis haben musste. Lange war völlig unklar, welche Motoren überhaupt von der Manipulation betroffen sind. Und auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden erst später eingeleitet.
Über 400.000 Menschen haben sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen. VW muss also ein großes Interesse daran haben, so viele Fälle wie möglich vom Tisch zu bekommen. Aus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich, dass VW durchaus einigungsbereit ist. Oft zwar erst nach Klageerhebung, doch an höchstrichterlichen Urteilen hat der Konzern aktuell kein Interesse. Zu hoch ist das Risiko, dass ein Richterspruch hunderttausenden VW-Kunden Recht geben könnte. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass auch bei Kunden, die die neuerlichen Vorgaben von VW nicht erfüllen, trotzdem ein Vergleich erzielt werden kann.
VW kündigte an, für die Kunden Zahlungen in der Höhe von insgesamt bis zu 830 Millionen Euro leisten zu wollen. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter sagt VW einen Betrag zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro zu. Klar ist aber auch, dass es für VW-Kunden schwer nachzuvollziehen ist, ob die angebotene Summe angemessen ist. Eine objektive Überprüfung ist für Kunden nicht möglich. Wäre der Vergleich über die Verbraucherschützer geschlossen worden, hätten diese im Sinne der VW Kunden den bestmöglichen Deal ausgehandelt. Das ist nach dem jetzigen Abbruch der Verhandlungen nicht mehr möglich. Ich empfehle daher dringend, sich vor eigenen Verhandlungen mit VW rechtlichen Rat einzuholen. Gemeinsam mit meinem Team sind wir derzeit dabei, die ideale Lösung für betroffene Kunden zu erarbeiten. Betroffene Kunden können sich jederzeit kostenfrei von einem unserer Experten beraten lassen.
Noch liegt das Angebot nicht vor. Ab Ende März soll die Einigungsplattform von VW eingerichtet sein. Ab dann können sich Kunden vermutlich dort ein Angebot einholen. Wann VW sodann diesen Betrag zahlt, ist derzeit ebenfalls ungewiss. Fakt ist jedoch, dass eine Einigung den betroffenen Kunden schneller einen Geldbetrag bringen wird, als auf ein Urteil in der MFK zu warten. Voreilig sollte jedoch keinesfalls ein Angebot angenommen werden.
Kunden treffen einen Vergleich mit VW, sind aber dennoch weiter im Register der MFK eingetragen. Daher läuft die MFK auch für diejenigen Kunden weiter, die das Angebot von VW annehmen. Der Ausgang der MFK dürfte für diese Kunden dann aber nicht mehr relevant sein, weil durch den getroffenen Vergleich das Interesse an einer weiteren Zahlung verwirkt ist. Fraglich ist zudem, in welchem Umfang VW seine Kunden zwingen wird, auf Rechte zu verzichten. Generalverzichtserklärungen auch für etwaige künftige Probleme jedenfalls sollten Kunden keinesfalls akzeptieren. Hier muss mit VW seriös und klar in der Sache verhandelt werden.
Für Kunden, die sich nicht mit VW vergleichen wollen, läuft die MFK weiter. Diese müssen sodann ihre Ansprüche im Wege einer Einzelklage gegen VW geltend machen. Eine Rücknahme des Antrags aus der MFK ist nicht mehr möglich. Verbraucher konnten ihre Anmeldung zum Klageregister nur bis zum 30. September 2019 zurücknehmen. Dies war der Beginn der ersten mündlichen Verhandlung.

Das kommt natürlich auf die individuellen Interessen der jeweiligen Kunden an. Die Annahme eines Vergleichsangebotes rate ich denjenigen Kunden, welche eine spätere Einzelklage scheuen, weil eine Einzelklage immer mit gewissen Risiken und Unwägbarkeiten vor Gericht verbunden ist. Außerdem bedeutet ein Vergleich schnelles Geld.

Wer die MFK abwartet, für den besteht aber auch die Option, dass es im Zuge des Verfahrens zu der Wiederaufnahme der Vergleichsverhandlungen kommt und im Einzelfall ein höherer Betrag möglich wird, als es das angekündigte VW-Angebot verspricht. Allerdings muss auch gesagt werden, dass ein rechtskräftiges Urteil womöglich erst in drei Jahren zu erwarten ist. Betroffene Autos verlieren bis dahin weiter an Wert.

Durch das gescheiterte Vergleichsverfahren wird der Prozess über die MFK in seine dritte Verhandlungsrunde gehen. Das OLG Braunschweig wird nun zeitnah den nächsten Termin ansetzen und sich dann aller Voraussicht nach erneut mit dem Fall beschäftigen. Wer das Angebot von VW nicht annehmen möchte, für den geht die MFK nun weiter.

Meiner Auffassung nach bestehen diverse Ansprüche gegenüber Händlern und dem Volkswagen Konzern bzw. den Gesellschaften der Volkswagen AG, der Audi AG, Seat Deutschland GmbH, SKODA AUTO Deutschland GmbH, Porsche AG sowie gegen die Daimler AG und die Opel Automobile GmbH.

1.      Betroffene können gegen Händler unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen. In Betracht kommt die Lieferung eines gleichwertigen und mangelfreien Fahrzeugs, also eine sog. Nachlieferung. Geschädigten steht in der Regel die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software zu. Auch kommt eine angemessene Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass Kunden Ihr Fahrzeug zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden. Problematisch an den Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Händler ist, dass diese nach zwei Jahren verjähren.

2.      Gegen den Hersteller (z.B. VW) bestehen ebenfalls Ansprüche. Wenn Kunden einen manipulierten Diesel besitzen, haben diese Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller. Gegen den VW-Konzern läuft daher seit dem 30.09.2019 die MFK vor dem OLG Braunschweig. Für Geschädigte, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, bleibt nun die Möglichkeit einer individuellen Klage. Hier stehen die Chancen derzeit weiter hoch. Auch wenn VW behauptet, eine Individualklage sei zum jetzigen Zeitpunkt wegen der Verjährung nicht mehr möglich, sieht das ein Großteil der Juristen in Deutschland anders.

3.      Für Betroffene des Abgasskandals, bietet sich darüber hinaus eine weitere Option, der sog. Auto-Widerrufsjoker. Dieser kommt dann in Betracht, wenn das Auto finanziert oder geleast worden ist. In aller Regel haben die Banken die Widerrufserklärung nicht wirksam formuliert, so dass die Finanzierung quasi ewig widerrufen werden kann. Der Widerruf des eigenen Autokredites kann sehr lukrativ sein, denn infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Kunden ihr gebrauchtes Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Kunden von der Bank die geleisteten Raten und ihre Anzahlung zurück. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann jeder, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Ein Vorteil des Widerrufs ist, dass Kunden ihrer Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen haben.

So hilft Ihnen jetzt WBS

Sind sie schon bei der MFK angemeldet? Dann sollten Sie jetzt schnellstmöglich mit VW in Kontakt treten. Dabei ist es aber dringend geboten, dies nicht alleine zu tun. Rechtlicher Beistand ist in unseren Augen ab sofort unabdingbar.

Daher informieren Sie sich jetzt!

Unsere Rechtsexperten im Dieselskandal beraten Sie kostenfrei über Ihre nun bestehenden Optionen. Tragen Sie Ihre Rückrufbitte hierfür in das folgende Formular ein. Wir rufen Sie ab Montag, den 17.02.2020 umgehend zurück.

Wenn Sie einer von unseren mehreren hundert Mandanten in dieser Sache sind, brauchen Sie sich nicht einzutragen. Wir melden uns bei Ihnen!

Damit wir uns bei Ihnen melden können, tragen Sie sich bitte hier ein:

1Daten zum KFZ
2Ihre Kontaktdaten
Sind Sie rechtsschutzversichert?(erforderlich)
Haben Sie einen von der Dieselthematik betroffenen Audi, Porsche oder VW mit dem 3.0 Liter Motor des Typs EA 897 erworben?(erforderlich)
Haben Sie ihr Fahrzeug vor dem 31.12.2015 gekauft?(erforderlich)
Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet?(erforderlich)
Sind Sie aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs?(erforderlich)