Das Einführen der automatischen Gesichtserkennung bei Facebook ist datenschutzrechtlich bedenklich. Um dem Einhalt zu gebieten, wendet sich jetzt Verbraucherministerin Ilse Aigner an US-Behörden.

Laut einer Meldung bei Heise Online soll Aigner diesbezüglich Beschwerde bei der US-Handelskommission FTC eingelegt haben. Sie rügt dabei insbesondere, dass Facebook eine große Datenbank mit biometrischen Daten der Nutzer aufbaut, ohne zuvor für die Speicherung und Verarbeitung das Einverständnis der betroffenen Nutzer eingeholt zu haben. Dadurch verstoße Facebook nicht nur gegen deutsches und europäisches, sondern auch gegen amerikanisches Recht in Form Safe-Harbor-Abkommen über den Datenaustausch zwischen Europa und den USA.

Darüber hinaus bemängelt Verbraucherministerin Aigner, dass Facebook die Informationen über besuchte Seiten 90 Tage lang speichere sowie Richtlinien zum Jugendschutz verletzen würde.

Sicherlich sind die folgenden Beiträge interessant für Sie:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit contra Facebook

Gesichtserkennung bei Facebook: Datenschutz wird nicht ernstgenommen

Beschluss der obersten Datenschützer zu Social-Plugins: Webseiten-Betreiber sollten aufpassen!