Wer heute etwas über ein Unternehmen herausfinden will, wird sich früher oder später auch einmal in den diversen Bewertungsportalen umschauen. Ein bekanntes Portal ist Kununu. Auf dieser Plattform können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten. Nicht selten führen diese Bewertungen zu Streitigkeiten, weil Arbeitgeber sich bei schlechten Bewertungen in ihren Rechten verletzt fühlen. Welche Bewertungen erlaubt sind und wie  die Kununu Bewertungen löschen lassen können, soll im Folgenden erläutert werden.

Äußerungen, die Unternehmer akzeptieren müssen

Arbeitnehmer dürfen sich grundsätzlich über ihren Arbeitgeber auf Bewertungsportalen wie Kununu äußern. Dieses Recht ergibt sich aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Artikel 5 I des Grundgesetzes schützt mit der Meinungsfreiheit das Recht auf freie Rede und freie Äußerung von Meinungen in jeglicher Form. Das heißt, dass die Meinungsfreiheit sowohl in Bezug auf verbale Äußerungen, als auch in Bezug auf schriftliche Äußerungen in Bewertungsportalen gilt. Dabei kommt es für die Schutzwirkung des Art. 5 GG grundsätzlich nicht auf die Qualität der Meinung an.

Der Schutz findet seine Grenze jedoch dann, wenn die Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt oder als Beleidigung oder Schmähkritik zu qualifizieren ist.

Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn sich die Äußerung auf einen Umstand bezieht, der dem Beweis zugänglich ist. Stellt sich heraus, dass die Tatsachenbehauptung nicht nachweislich wahr oder sogar unwahr ist, dann entfällt der Schutz. Unwahre Tatsachenbehauptungen muss niemand dulden. Das Gleiche gilt für beleidigende Äußerungen oder Schmähkritik. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist kennzeichnend für eine rechtlich unzulässige Schmähkritik, das vordergründige Ziel, die betroffene Person verächtlich zu machen, ohne dass es dabei noch um die Sache selbst geht. Dem Äußernden muss es gerade darum gehen den Betroffenen in seiner Person, in seiner Ehre herabzuwürdigen.

Der Schutz kann auch entfallen, wenn allgemeine Gesetze der Meinungsäußerung entgegenstehen. Befindet sich der bewertende Arbeitnehmer noch im Arbeitsverhältnis, hat er im Rahmen seiner Meinungsäußerung auch die Treue und Loyalitätspflichten, die als Grundregeln des Arbeitsverhältnisses eingehalten werden müssen, zu achten. Genauso wenig darf ein Arbeitnehmer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ausplaudern (§17 UWG). Ob der Schutz tatsächlich entfällt, kann nur nach einer Abwägung der Gesamtumstände im Einzelfall beantwortet werden.

Wahre Tatsachenbehauptungen müssen Arbeitgeber hingegen in der Regel hinnehmen.

Arbeitgeber darf kündigen

Der Arbeitgeber kann, wenn die Äußerung eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, dem Arbeitnehmer kündigen, unter Umständen auch fristlos.

Kununu Bewertungen löschen lassen

Liegt eine unzulässige Meinungsäußerung oder unwahre Tatsachenbehauptung vor, hat der Arbeitgeber zudem das Recht die Kununu Bewertung löschen zu lassen. Der Betreiber der Plattform haftet ab Kenntnis der Rechtsverletzung und ist sodann verpflichtet rechtswidrige Bewertungen zu entfernen (sog. Störerhaftung). Bei einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, kommt auch ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz gegen den Arbeitnehmer in Betracht.

Fazit: Generell zulässig sind Bewertungen, die sich auf objektive wahre Tatsachen beziehen und keine vertraulichen Informationen oder beleidigende Elemente enthalten. Im Falle einer Rechtsverletzung können Arbeitgeber die Kununu Bewertungen löschen lassen.