Social Media und Recht (Teil 5) – Twitpic: „Verkauf“ von Nutzerbildern

Die Verbreitung von Inhalten über das Social Web birgt – sowohl für Unternehmen als auch bei einer Nutzung im privaten Bereich – rechtliche Risiken. Diese Fallstricke soll diese Serie aufzeigen, um unliebsame Folgen von Rechtsverstößen zu vermeiden.

Twitpic: „Verkauf“ von Nutzerbildern

Der Twitter-Fotodienst Twitpic hat im Mai 2011 eine Änderung seiner Nutzungsbestimmungen (http://twitpic.com/terms.do) vorgenommen, nach denen es Twitpic nun erlaubt sein soll, Nutzerfotos weltweit zu vermarkten. Wie der Spiegel berichtet, hat der Dienst mit einer britischen Fotoagentur einen Deal über die Vermarktung von Prominenten-Fotos geschlossen (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761721,00.html).

Für den deutschen Nutzer stellt sich zunächst die Frage, ob eine solche Änderung der Nutzungsbedingungen nach deutschem Recht zulässig ist. Die „Terms of service“ des Dienstes Twitpic stellen ohne weiteres AGB i.S.d. §§ 305 ff. BGB dar. Die wirksame nachträgliche Änderung bereits einbezogener AGB setzt voraus, dass der Nutzer entweder ausdrücklich seine Einwilligung erklärt oder die AGB einen wirksamen Änderungsvorbehalt enthalten, der die Einbeziehung von AGB-Änderungen ermöglicht.

Beides lag im Fall von Twitpic nicht vor. Somit ist davon auszugehen, dass von Seiten der deutschen Nutzer keine Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den auf Twitpic eingestellten Bildern stattgefunden hat. Eine dennoch erfolgende Weiterlizenzierung durch Twitpic an Dritte würde demnach einen Urheberrechtsverstoß darstellen.
Fraglich ist daneben auch der intendierte Umfang der Rechteeinräumung zugunsten von Twitpic. Die Nutzungsbedingungen sehen vor, dass die Inhalte „in connection with the Service and Twitpic’s (and its successors’ and affiliates’) business“ weitergegeben werden können. Wie genau dieser Zusammenhang mit dem Twitpic-Dienst und seinen Geschäftspartner beschaffen sein soll bleibt dabei unklar.

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Weitere Teile der Serie sind hier zu finden: Social Media und Recht