Bei der iNanny handelt es sich um ein Personenortungsdienst, mit dem eine besonders gute örtliche Bestimmung des Überwachten möglich ist. Fraglich ist allerdings, inwieweit das rechtlich zulässig ist.

Auf der Webseite der iNanny wird besonders darauf hingewiesen, dass man dieses kleine Gerät zur Überwachung etwa der eigenen Kinder oder von Haustieren benutzen kann. Durch dieses Gerät kann der Aufenthaltsort ziemlich genau bestimmt werden. Nach Informationen des Onlinemagazins gulli soll dieses kleine Gerät mit einem Gewicht von 72 noch mehr können. So könne es beim Eigentümer Alarm geben, wenn etwa eine bestimmte Geschwindigkeit überschritten werde. Darüber hinaus gibt es auf dem Gerät eine Notfalltaste. Beim Drücken werde eine genaue Bestimmung des Aufenthaltsortes durchgeführt.

Wer sich ein solches Ortungsgerät kauft, sollte bei der Benutzung aufpassen. Insbesondere sollte er darauf achten, die Betroffenen in die Ermittlung ihrer Standortdaten eingewilligt haben. Ohne Einwilligung verstößt die heimlich durchgeführte Lokalisierung normalerweise gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG. Dieses haben nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Kinder. Eine heimliche Überwachung kommt allenfalls bei jüngeren Kindern in Betracht. Die Hersteller haben sich inzwischen oft Sicherungssysteme angeschafft, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Wer diese umgeht, macht sich womöglich wegen Verfälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB strafbar.

Für diese Dienst muss derzeit ein einmaliger Betrag in Höhe von 180,- € entrichtet werden. Darüber hinaus muss noch ein monatlicher Betrag in Höhe von monatlich fast 10 Euro bezahlt werden.