Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 04.02.2008 – Az. 2 U 71/07) hatte jüngst über einen Streit zwischen zwei ebay-Händlern zu entscheiden. Wie so oft bei Abmahnungen im Online-Handel ging es auch diesmal wieder um Fehler in der Widerrufsbelehrung. Ein Klassiker, über den schon verschiedene Gerichte (unterschiedlich) entschieden haben. Interessant an der Entscheidung, ist, wie das OLG Stuttgart den Streitwert berechnet hat. Der Streitwert ist für die Betroffenen der wichtigste Faktor, denn nach dem Streitwert berechnen sich die Anwaltskosten. Pro Fehler, der sich in der Widerrufsbelehrung gefunden hat, haben die Stuttgarter Richter einen Streitwert von 2500 € angesetzt. Lassen sich also nur 2 Fehler nachweisen, liegt der Streitwert bei 5000 € und damit erheblich unter dem, was andere Gerichte in vergleichbaren Fällen ansetzen. In der Sache ist die Senkung des Streitwertes zu begrüßen. So wird sich über kurz oder lang das Interesse der abmahnenden Anwälte, solche Mandate zu übernehmen, in Grenzen halten.