VG Ansbach : Videoüberwachung in Fitnessstudio datenschutzwidrig
Das VG Ansbach hat entschieden, dass eine Videoüberwachung des Trainingsbereichs in einem Fitnessstudio datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Die Klage der Betreiberin gegen die Unterlassungsanordnung der Datenschutzbehörde hatte keinen Erfolg. Eine Kundin eines Fitnessstudios war nicht damit einverstanden, dass der Trainingsbereich videoüberwacht wird. Sie wandte sich…
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