Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums scheint Facebook zu einer Verbesserung des Datenschutzes bereit zu sein. Demzufolge setzt der Bundesinnenminister auf Selbstregulierung. Dieser Weg ist allerdings unter Datenschutz sehr umstritten. Deshalb müssen private Anwender und Unternehmen trotzdem bei der Einbindung des Gefällt mir-Buttons aufpassen.

Nach dem Inhalt einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 08.09.2011haben Vertreter von Facebook mit Bundesinnenminister Friedrich Gespräche über eine Verbesserung des Datenschutzes der Nutzer geführt. Demzufolge ist Facebook gerne zu der Einhaltung einer Selbstverpflichtung bereit. Wie die genau aussehen soll, ist allerdings noch unklar. Der Bundesinnenminister gibt sich diesbezüglich zuversichtlich. Er geht davon aus, dass die Diskussion bezüglich des Datenschutzes entschärft worden sei.

Diese Einschätzung wird allerdings nicht von Datenschützern geteilt. Beispielsweise kündigt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz-Schleswig-Holstein (ULD) laut einem Beitrag bei golem vom 08.09.2011 an, dass er trotz dieser Initiative ab dem 01.10.2011 gegen alle Regierungsstellen und großen Firmen in seinem Bundesland vorgehen werde, die Facebook Fanpages betreiben oder den Gefällt mir Button einfach auf ihrer Webseite einbinden. Es könnte dann ein Bußgeld bis zur Höhe von 50.000 € verhängt werden. Nach seiner in einer Pressemitteilung vom 08.09.2011 geäußerten Ansicht solle Bundesinnenminister Friedrich umgehend auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen bestehen. Außerdem sei er für die Einhaltung des Datenschutzes gar nicht zuständig, sondern vielmehr die Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern. Diese müssten auch eine Selbstverpflichtungsvereinbarung mit Facebook genehmigen. Herr Friedrich solle „endlich seine Hausaufgaben machen“ und einen brauchbaren Entwurf zum Datenschutzrecht vorlegen.

Von daher sollten private Anwender und Unternehmen in ganz Deutschland weiterhin vorsichtig sein und unbedingt auf eine technisch rechtswirksame Einbindung des Gefällt mir-Buttons achten. Denn in vielen anderen Bundesländern wird das ähnlich gesehen, wie beispielsweise vom Landesbeauftragen für den Datenschutz in Niedersachsen. Wie das funktioniert, haben wir bereits näher erläutert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den nachstehenden Links.